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dieser Instanz, wegen Versäumung der zerstörlichen Frist zur Akten= Einlegung
für verlassen erklärt;
4. in der Rechtsfache erster Instanz zwischen der Leprosenpflege zu Sattel, Oberames
Wangen, Kl. Producentin, und dem gquieseirenden Oberamtmann Wirth da-
selbst) Bekl. Producten, den Ersah eines Kaoitals nebst Interessen betref-
fend, der Bekl. zum Ersaß der durch seine Verfügung der Klägerin entzogenen
Wirth Sailerschen Verweisungs-Summe von 138 fl.) nebst Interesse zu 5 Pro-
cent von 1811 an, so wie der aufgelaufenen Kosten) verurtheilt.
Stuttgart den 16. Septemder 1819.
Maueler.
Kirchheim u. T. Zwischen dem 8. und 9. d. M. sind dem Gerber-Obermelster Maser all-
bier zwel Kühhäute und eine Haut von einem 2jährigen Stier aus einem Gartenhaus entwendet
worden, welche er in dem von der Viebseuche helmgesucht gewesenen Ort Holzmaden erkauft hatie, und
welche besonders daran kennbar, daß von denselben Horn, Schwanz und Ohren abgeschnitten, dieselbe
anz gedörrt und trecken sind. Alle Königl. Behörden werden hiedurch ersucht, sowohl zur Ent-
ung des bis jetzt noch unbekanuten Thäters, als Belbringung der entwendeten Häure, thäktigst mir-
zuwirken, in dem einen oder andern Fall aber sogleich Nachricht anher zu ertheilen. Deu 22. Sept.
1819. Königl. Oberamt.
Wiblingen. In der Nacht vom 27. auf den 23. d. M. wurde nach Erbrechung einer Fenster-
Scheibe und darauf gefolgtes Einsteigen in die Amtasiube der unterzeichneten Stelle eine geschlossene
Schublade geöffner, und diese nebst folgendem entwendet: ½ Salzburger-Pukate, 0 — 11 Kronen-
thaler, 4—5 dito halbe, 8— 10 Viertelskronen, und gegen 50 fl. an 24 -, 12= und 6-kr.-Stücken,
dann 1 silberne Sack-Uhr mit rothbraun lakirrem Gehäuse, welche in der Mitte des weißen Ziffer-
Blatts in der Größe eines Groschenstucks einen Monatstag hat, „ Cachet mit den Buchstaben M. B.
und :½ Uhrenschlussel von Semilor, 1 silberner noch ganz neuer Löffel nebst einem Messer-Besteck mir
schwarzem Hefte, endlich „: Uhrengehäus, ebenfalls braunroth lakirt, zu einer Reperir-Uhr geherig.
An der Entdeckung des zur Zeit noch unbekannten Diebes ist sehr viel gelegen, und deswegen werden
alle betreffende Behörden ersucht, dazu und zur Habhastwerdung desselben chacch mitzuwirken, auch in
letzterem Fall ihn wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Den 20. Sept. 1620.
· « Konsgl.Ob-k«mt,
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Kirchheim unter Teck. Michael Koch, von Nabern, diesseitigen Oberamts, hat gestern in
dem dortigen Cemmun-Walde ein schw-#3hraunes alres Pferd, mit einem kleinen Zeichen am Koof,
Kefangen, und es hat sich der Eigenthumer noch nicht gezeigt. Der rechtmäßige Eigenthumer dieses
Pferdes kann solches in Nabern abholen. Deu 1. Olt. 1819. « Konigl. Oberamt.