Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Dbsledung der Offizialen und Dlener 
der Stände berreffend. 
Se. Khalgl. Majestát haben durch 
KteVerfügung vom 7. d. M. die 
Amisklesktung der Offizialen und Dlener 
der Stände se zu bestimmen geruht, daß 
solche # 
1.) bei dem Archivar, den Kassenbeam-= 
ten und Registratoren bestehen soll; in 
elnem Kleide ven schwarzem Tuch, 
dergleichen Weste und Beinkleidern, 
schwarzen seidenen Strümpfen und 
Schuhen mit silbernen Schnallen. 
Die Schlinge und der Knopf an 
dem dreiecigen, mu der Kbhnigl. Ko- 
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karde versehenen Hut sund von schwarzer 
gedrehter Seide verfertigt. Das schwarze 
Heft des Degens hat eine verfllberte 
Einfassung. 
:.) Die Kanzllsten tragen dieselbe Klei- 
dung ohne Degen. 
5.) Der Kanzlei-Dlener, die Thürhü- 
ter und Aufwärter haben graue Lioree 
mit gelbem Vorstoße, nach den für 
die Königl. Kanzeleien bestehenden nc- 
beren Vorschriften. 
Stuttgart den 9. Jan. 13309. 
v. Otte.
	        
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