6. dem Seribenten Ernst Friedrich Traut-
wein, von Maulbronn, welcher un-
term #. Juli 1819 zu fünfzehnmonat-
licher Festungs-Arbeit verurtheilt wor-
den ist, (Staats = und Reglerungs=
Blatt von 1619, S. 474) wegen der
sowohl nach erfolgter Aburtheflung, als
auch auf dem Transport in das Zwangs-
Arbeitshaus verübtem Vergehen durch
Fortsetzung seines afotischen Lebenswan-
dels und Vergreifung an seinem Vater,
unter Verurtheilung in alle Unterfu-
chungs-Kosten, ein Strafzusatz von drei-
monatlichem Festungs-Arrest zuer-
kannt.
An demselben Tage wurde:
7. Ludwig Kallenberger, von Bietig-
heim, Oberamts Besigheim, wegen wie-
bolter Diebstähle, worunter ein ausge-
zeichneter ist, neben dem Ersatz des
Schadens und Bezahlung der Arrest-
und Umersuchungs-Kesten mit vier-
monatlicher Festungsftrafe belege.
Amo. Febr. wurden verurtheilt:
8. Juditha Heß, von Hohengebren, Ober-
amis Schorndorf, welche bei dem Ober-
amts-Gerichte Stuttgart in Untersuchung
kam, wegen mehrerer kleiner und ein-
facher Diebstähle, auch wegen Beträge-
rei und müssigen Herumlaufens, neben
Ersatz des gestifteten Schadens und der
Untersuchungs-Kosten zu vlermonat-
licher Zuchthausstrafe;
9. Margaretha Findeisen, von Cßlin=
gen, wegen zweser, zwar kleiner aber
wiederholter Diebstähle, wegen gewerbs-
mäßiger Unzucht und erwiesenen Lügens
vor Gericht, neben Ersatz des verursach-
ten Schadens, Bezahlung ihrer Arrest=
und Azungs= und #& der übrigen Unter-
söchungs-Kosten zu vlermonatlicher
Zuchthausstrafe.
Am 22. Febr. wurde:
10. gegen den zu Maulbronn In Unterxfü-
chung gekommenen ledigen Schuster Jo-
kob Schükle, von Eisingen, Großher=
zoglich Badenschen Bezirksamts Stein,
wegen zweser zum Thell ausgezeichneter
Diebstähle und elnes Diebstahls-Ver-
suchs, neben dem Kosten-Crsatz eine
sechsmonatlsche Festungsstrafe und
nachherige Ausweisung aus den Königl.
Staaten;
11. gegen Jakob Schmid, Maurer von
Leonberg, wegen fortgesetzter wbrtlicher
und thätlicher Wldersetzlichkeit gegen
mehrere obrigkeitliche Personen, deren
er theils geständig, theils überwiesen ist,
sodann wegen grober Injurien gegen
den Oberamtmann Heigelin zu Leenberg
und den Oberamtsgerichts-Aktuar daselbst,
deren er gleichfalls überwiesen worden,