Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

b. Die Aufhebung der Retardaten Commission 
in Bteuersachen betreffend. 
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben ver- 
mdge Enischließung vom 6. d. M. zu 
verfügen geruht, deß die Retardaten= 
Commission in Steuersachen, nachdem 
dleselbe ihre Geschäfte beendigt hat, auf- 
C. Den Zutrict zu der Känlglichen, die Stände- 
Bers.n mlung eroͤffnenden Sitzung betref nd. 
In Bezilehung auf die am 15. d. M. 
Statt findende Erdffnung der Stände- 
Versammlung, wird Nachstehendes zur 
Kenntniß des Publikumg gebracht, 
1.) Der Zutritt ist erwachsenen Manns- 
Personen gegen Vorweisung von 
Eintritts= Charten gestattet. 
3.) Es werden der letzteren so vlele 
vertheilt, als es der vorhandene Raum 
füglich gestattet. 
5.) Die Werthellung der einen Hälfte 
geschleht durch die verschledenen De- 
partements-Chefs; die der andern Hälfte 
durch den Prästdenten der Versamm- 
lung, Färsten von Hohenlohe- 
Hehringen. 
4.) Die Gallerie in dem Saale der 
Kammer der Abgeordneten wird am 
14- 
geheben und ihre Akten an die Kreis-= 
Regierungen abgegeben werden sollen, 
welche# hlemit zur allgemelnen Kenntniß 
gebracht wird. 
Stutegart den 3. Januar 1870. 
— 
15. Januar, Vormittags 11 Ubr, 
erdffnet, und sobald Se. Majestär 
der König im Ständehause ange- 
kommen nd, geschlossen. 
5.) Zu der Gallerie lelten drei Ein- 
gänge. Der erste führe vom Land- 
scheftsbofe an eine mit der Gallerie 
in unmittelbarer Gemeinschaft stehende 
Treppe; dieser baben sich alle mit 
gelben Charten versehenen Personen 
zu bedienen. 
6.) Des zweite Haupt-Cingang ist bei 
der Colonnade des Ständehauses. 
Dle mit rothen Charten versehenen 
Persenen geben gleich am Eingange 
die Treppe finks berauf, auf der sie 
zu der Gallerie-Thüre gelangen, dle 
links vom Kdniglichen Throne ange- 
bracht ist. 
Diejenigen Personen, welche weiße 
und blaue Chasten erhalten haben,
	        
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