Am 10. Febr. wurde:
#. Dienys Driß ner, von Hausen am
Thann, Oberamts-Gerichts Spaichin-
gen, wegen falschen Collektirens, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatz des
Schadens und zu Erstattung seiner Ar-
rest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten
in Betracht der früher wegen gleichen
Vergehens von ihm fruchtlos erstande-
nen mehrfältigen Criminal= Strafen · zu
zweijähriger Zuchthausstrafe und nach-
beriger wenigstens einjähriger Ein-
schliezung in ein Zwangs-Arheitohaus
verurtheilt. *
Am 14. Febr. wurde:
5. auf die vor dem Oberamts-Gerichte zu
Oberndorf statt gehabte Untersuchung
gegen den Seribenten Christoph Friede-
rich Landerer, von Alpirsbach,
erkannt, daß Inquisit einer betrüg-
lichen Verrechnung von fünf und
dreißig Louisd'or, sodann eines Beste-
chungs-, ferner eines nächsten Fälschungs-
Versuchs zu Bedeckung des Betruges,
endlich einer Calumnie gegen einen bf-
fentlichen Beamten, Läugnens unerach-
tet, für überführt zu achten, nicht weni-
ger der betrüglichen Verrechnung eines
Gold-Aufwechsels im Belauf von 350fl.
durch sein Geständniß und durch Ueber-
weisung für schuldig zu erkláren, ferner
eines Betrugs theilg wegen Verschwei-
gung des zwischen ihm und seiner EChe-
frau bestandenen Ebe-Centrakts, theils
wegen Vorbringung positiver Unwahr=
heiten gegen seinen Gesellschafter Kauf-
mann Stuttberg in Elberfeld, in Be-
ziehung auf seine Vermdgens-Verhält=
nisse, für überführt anzunchmen und so-
wohl hierwegen als wegen unmittelbarer
mnur im Ailgemeinen vorgebrachter, beie
der hierüber angeordneten Untersuchung
zum Theil als unerweislich, zum Dheil
als unwahr erfundener Denunciationen
gegen dffentliche Beamte, auch in Be-
tracht der von ihm schon fruͤher wegen
Betrugs erstandenen Strafe, neben
der Verbindlichkteit zum Ersatz des
Schadens, so wie der Arrest= und Un-
tersuchungs * Kosten, unter Berücksschti-
seines seither erstandenen Arrestes, wo-
von ihm ein Theil als Strafe angerechnet
worden, zu fünfzehnmonatlicher
Festungsstrafe mit angemessener Beschäf-
tigung innerhalb der Festung verur-
theilt, auch aller und jeder bffent-
licher Geschäfte für unfähig er-
klärt seyn soll.
Am 17. Febr. ist:
4. Anton Lehmann, von Seitingen,
Oberamts-Gerichts Tuttlingen, wegen
mehrerer zwar kleiner und einfacher je-