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I. Verfügungen der Departementse.
A.) Des Justiz-Departemenks:
Des Justiz-Ministerium.
Belobung.
Ole Oberamterichter Klett zu Tuttlin-
gen, Richter zu Aalen, Englert zu
Backnang und Lauxr zu Maulbronn, so
wie die Oberamtsgerichts, Verweser von.
Hirrlinger zu Waldsee und Holland
in Sulz haben, dem rühmlichen Beispiele
anderer foltzend, um Legitimation zur Zu-
rücknahme und beziehungsweise Zurückbe-
haltung und eigenen Entlcheidung der zur
Erleichterung der Oberamtsgerichte, nach
der transttorischen Verordnung vom 16.
April 1310, an die Justiz-Rekardaten-
Commission übergegangenen und dahin zu
Der Rechts-Candidat Gustav Elben,
von Stuttgart, welcher bei der ersten Dienst-
prüfung das Zeugniß III. Classe, „ gut,
hestanden“ erhalten hat, ist auf sein An-
suchen. als Weferendär II. Classe bei dem
versendenden Prozeßsachen gebeten. Da
diesen Gesuchen von Selte des Kbniglichen
Justi]Ministerium, unter Vorbehalt der
Einwi igung der betressenden Parteien,
ents, rochen worden ist, so wird solches an-
durch bekannt gewacht, und zugleich den
gedachten. Oberamterichtern und Oberamis-
gerichts-Verwesern auf Beschl Seiner
Kböniglichen Majest é eine dseentliche
Belobung ihres rießfalls an den Toag ge-
legten Diensteifers hiermit ertbellt.
Stuttgart den 5. April 1820.
Maucler.
Konigl. Gerichtshofe in Eßlingen aufge-
nommen worden.
Stuttgart den 11. April 1820.
Maucler.
B.) Des Departements des Junern:
des Ministerium des Innern.
Den Druck und Verkauf der Stener-Abrechnungs-Bücher und Steucr-Zettel betresfend.
Ee ist zur Anzeige sgekommen, daß an
vielen Orten die Fermulare zu den Steuer-
Abrechnungs-Büchern und Steuer- Zetteln.
nachgedruckt werden.