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„: Des Kbonigl. katpbollschen Kirchenrathbe.
Die Wiederbesetzungs-Berichte über erledigte niedere Kirchendienste betreffend.
Man findet sich veranlaßt, sämtlichen
Oberämtern und katholischen Dekanaten zu
wiederholen, daß bei jeder Erledigung eines
nieern Kirchendienstes, als: Meßner,
Organist, Cantor und dergleschen, in dem
hieher zu erstattenden Bericht begutachtet
werden solle, ob der Dlenst nicht mit el-
ner im Orte vorhandenen Schullehrerstelle
vereinigt, oder ob nicht daraus wenigstens
eine Zulage dem Schullehrer zugeschieden,
oder ob der Dlenst ulcht zur Errlchtung
einer neuen Schullehrerstelle benätzt wer-
den dürfte. — Die Pfarrer find gehalten,
von jedem in ihrem Pfarrsprengel bei ei-
nem solchen niedern Kicchendienste sich er-
eignenden Erledigungs-Fall unverzäglich
dem Dekanat, welches alsdann mit dem
Schul-Inspektorat communizirt, die An-
zeige zu machen.
Cemerer.
Dienst-Erledigungen.
Durch das am 16. d. M. erfolgte Ab-
leden des Pfarrers Baur ist dle katholl-
sche Pfarrei Wäschenbeuren, Oberamts
Wel beim, und
durch das am naͤmllchen Tage erfolgte
Ableben des Pfarrers Bruno Neeb die
katholische Pfarrei Justingen, Oberamts
Münsingen, erledigt worden.