Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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2. Des Königl. evangellschen Conslstorlum. 
Die Concurs-Prüfungen der veutschen Schullehrer evangelischer Confession betreffend. 
Zu den Concurs= Prüfungen der deut- 
schen Schullehrer evangelischer Confession 
##nd folgende Tage festgesetzt: und zwar 
für die Schul = Incipienten, welche 
ihre Lehrzelt vollendet haben, von den Ge- 
neralaten Heilbronn, Oehringen, 
Maulbronn der 17. Mai, von dem 
Generalate Täbingen der #à4. Mai, und 
von den Generalaten Ulm und Urach 
der 35. Mal; für sämtliche Proolforen, 
welche dle Dienstprüfung erstehen wollen, 
der 29. Mal; und für die Schulmei- 
ster, die um Befbrderung, oder Voll- 
macht, Schul-Ineipienten bilden zu där- 
fen, gebeten haben, der 31. Mai. 
Alle diejenigen, welche ihre Bitten um 
Zulassung zur Präfung berelts eingeresche 
haben, und nicht damtt zurückgewlesen 
worden sind, haben sich an dem fär ihre 
Klasse bestimmten Tage, Morgens 8 Uhr, 
in der Kanzlel des Kbnigl. Consistorium 
elnzusinden, wo ihnen das Weltere erbffuet 
werden wird. 
Stuttgart den :. Mal 1370. 
Wäcter. 
C) Des Departements der Finanzen: 
des Finanz-Ministerium. 
Die Bezahlung der Delations-Gebühren in Straf-Rekurs-Fällen beireffend. 
Da Se. Königl. Majestät in Be- 
Uehung auf die Ausbezahlung der Anbring- 
Gebühren durch Dekret vom 77. d. M. 
znädigst zu bestimmen geruht haben, daß 
diese Gebühren vor Verfluß der für die 
Nekurse in Strafsachen in der Verordnung 
vom B. Mei 16818. F. 16 bestimmten Zel- 
frist an die Delatoren nicht ausbezahlt 
werden sollen, und daß in Fällen, wo der 
Bestrafte den Rekurs wirklich ergriffen 
habe, dle Ausbezahlung bis zu erfolgter 
definitiver Entscheidung im Anstand zu 
lassen seyz; se wird solches den geeigneten 
Kdnigl. Stellen zur Nachachtung biemtt 
bekannt gemacht. 
Stuttgart den 20. Aprll 1820. 
Wechherlin. 
 
	        
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