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C) Des Departements des Innern:
1. Koͤnigl. Studienratb.
Bekantmachung in Betreff der Prufung derieni-
aen, welche sich den alademischen Studien
höherer Wicsenschaften widmen wollen.
Ran findet sich bewogen, zu der Früh-
lisgs = Prüfung der Studien-Candidaten,
weche bisher nach einer ältern Verordnung
(Staats= und Regierungs-Blatt, Jahr-
gag 13812:, Nro. 1.) je am Dienstag
nag dem Sonntag Lärare Statt batte,
murmehr für die Zukunft den zweiten Mon-
tat und folgenden Tag des Monats Fe-
briar zu bestimmen. Für dieses Jahr wird
dennach diese Präüfung am 14. Februar
lbren Anfang nehmen, bei welcher sich
diejenigen, die sich um die Zulassung dazu
gemeldet haben, und nicht durch besopdere
Erlasse zurückgewiesen worden sind, Mor-
gens ) Uhr in dem hiesigen Kinigl. Gom-
nasseun einzusinden, und Tags zuvor noch
bei dem NRektor dieser Anstalt zu melden
haben.
Bei dieser Gelegenhelt erinnert- man
zugleich an Beobachtung der bestehenden
Verordnungen (Staats= und Regierungs=
Blatt von 16:2, Nro.4. und 1318 S.369)
daß jeder, der um die Legitimation zum
akademischen Studium nachsucht, in seiner
mit oberamtlichem Beibericht zu versehen-
den Eingabe "
1.) den vollständigen Namen, Jahr, Tag
und Ort der Geburt;
à.) den vollständigen Namen, Stand
und Aufenhaltsort seines Vaters;
5.) die ubhigen Notizen über seine seit-
berige Laufbahn;
4.) welchem Stuplum er sich widmen
und
5.) welche Unlversität er nach erhaltener
Legitimation zum Studiren bezlehen
will,
anzugeben hat, auch jener Eingabe die
Zeugnisse, welche er auf seiner Laufbahn,
insbesondere aber in den letzten. Zeiten der-
selben über Kenntnisse und sutliche Auf-
fübrung erhieft,, beilegen soll.
Stuttgart den 36. Januar 1826.
Suͤskind.
Koͤnigl. evangelisches Consi—
storium.
.4.) Errichtung eines Privat-Seminars für die
Bildung von Landschullehrern betreffend.
Da Se. Köhnigl. Majestäát gnädigst
genehmlgt haben, daß der Pfarrer M.
Heim in Relchenbach, Dibcese Freuden-=
stadt, ein Privat-Seminar fär die Bil-
dung von Landschullehrern daselbst errichte,
welches nach einem vom Königl. Conßsto-