Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Nro. a5. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
  
Dienstag den 16. Mai 18209. 
1. Unmittelbare Köntgliche Deerete. 
Kelne. 
IU. Berfügungen der Departem ents. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat März 1820 von ’den Gerichtsböfen des Könlgreichs ausgesprochene Erkeuntnisse 
betreffend. 
In dem verstossenen Monat März sind von sämtlichen Gerschishifen des Ks- 
ulgreichs nochstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur folche Urthelle der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Regierungs -Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatllche 
Freiheirs = Strafe erkannt wird. 
A) Obertriunal. 
7. Criminal = Senat. 
Den ½u. März wurde: lbn wegen Mißhandlung seines Stsefoa= 
1. In der Rekurssache des Johann Mi- ters von dem Criminal. Senate des Ge- 
Lcheel Lduz, von Besigheim, das gegen richtsphofes in Eßlingen unter dem
	        
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