Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Untersuchungs-Commisston anvertrai#ten 
Origlral-Rechnungen über das voh ihm 
für die Weluhandlungs = Societät Muff 
ei Comp. beforgte Fllial -Lager zu Freu- 
denstadt und wegen der auf diese Weise 
fortgesetzten Fälschung; sodann wegen 
ungebührlicher, in der von ihm verfaß- 
ten Defensionsschrift vorgebrachter Aus- 
fälle und ehrenrühriger Bezüchte gogen 
einen in dieser Sache als Commissarius 
aufgestellt gewesenen bsfentlichen Beam- 
ten, wegen wesentlicher Mitwirkung zu 
verschledenen Abgaben-Defraudationen, 
neben subsldlarischer Verbindlichkeit zum 
Ersatz des der Zoll-Kasse entgangenen 
Impostes in denjenigen Fällen, wobel 
seine speclelle Mitw#rkung erwiesen ist, 
milt diermenatlichem Festungs--Ar- 
reste belege.. Sodann ist gegen denselben 
wegen der durch olelfältige Unterschleisfe 
bei seinem Weinpandel ihkgangenen Aer- 
else = Defraudatlonen, euch wegen ver- 
schiedener von ihm selbst zu vertretenden 
Zoll Bergehen, #cheils die verhältniß- 
mäßige Werths - Constskatlon, tbeils die 
Verfällung ia andere gesetzliche Geld- 
tasen- erkannt und wegen Bestrafung 
der In diese Defroudations-Vergehben 
weiter verstochtenen Personen, nament- 
lich des (nach Fällung dieses Urtheils der 
siorbenen) vormalligen Oberamtmanne 
Renz, gegen welche die Unfähigkeits= 
Erklärung zu jedem bfentlichen Armte 
usgesprochen wurde, so wie wegen Zu- 
scheidung der Untersuchungskosten das 
Geelgnete verfügt worden. 
Erkenntnisse. in Revisions-Fällis 
Am 16. März wurde: 
„der zu Sulz in Verhaft und Unterf#- 
cchung gekommene Posthalter Frledrich 
Haller von da, wegen Kassen-Eingriffs 
im Betrag von roßs fl. 16 kr., dann 
wegen Verfälschung elniger als Rech- 
nungs-Beleg seiner vortesetzten Behdrde 
eingereichten Qulttungen, so wie wegen 
der, durch bösliche zeitliche Zurückhal- 
tung eines amtlichen Erlasses auf der 
Post begangenen voiselichen groben 
Verletzung selner Dsenskpsticht, endlich 
wegen der bei der verzögerten Spedition 
mebrerer Geld-Pakete ihn jedenfalls 
treffenden Verschuldung von sesner Post- 
balter-Stelle cassirt, zu jedem bffentll- 
chen Amte für unfäßig erklärt und ne- 
ben dem Ersatz der Kosten und des 
Schadens zu einer vlermonatliche # 
Zuchthausstrafe verurthellt, welche Strufe. 
im Wege der Gnare zu milder#
	        
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