Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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7F. Gerichtshof fuͤr den Donau-Kreis. 
1.) Criminal-SGenat. 
Am 6. März wurde: 
1. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Wiblingen in Untersuchung gekommenen 
Anton Lelner, von Dietenheim, wegen 
Widerseglichkeir gegen einen Gensd'armen, 
Jaszd Excesses, grober Real= Injurien, 
und wegen der an einem Forstdiener un- 
ter gefährlichen Drohungen vollbrachter 
groben Mißhandlung, neben Verfällung 
in die Untersuchungs-Kosten und dem 
Ersatz des Schadens, eine sechsmo- 
natliche Festungs-Arbeitsstrafe erkannt. 
Am 13. März ist: 
à. ver zu Niedlingen in Untersuchung ge- 
kommene Matthäus Voltenauer, von 
ZibenHa#usen, im Großherzogthum Ba- 
den, wegen eines qualisirirten, und we- 
gen eines einfachen kleinen Diebstabls, 
ferner wegen in Genossenschaft verübten 
Angriffs und tbätlicher Mitzhandlung ei- 
ner Streifmannschaft, neben Verurthel- 
lung in den Ersatz des durch seine Ver- 
brechen verursachten Schadens und der et- 
waigen Heilungskosten, unter selidarischer 
Verbindlichkeit seiner Genossen, auch Tra- 
gung seiner eigenen Arrest= und Azungs- 
Kosten, mit Elnschluß der ihm am 10. 
Mal vorigen Jahrs wegen Widerseglich- 
keit zuerkannten, noch nicht erstandenen, 
sechsobchigen Festungsstrafe, zu einer 
Festungs-Arbeitsstrafe von einem Jab- 
re und silebenthalb Monaten, 
auch nachheriger Ausweisung aus dem 
Königreiche verurtheilt; 
5. der bel dem vormaligen Criminal-Amte 
Alldorf und nachher bel dem Oberamts- 
gerichte Leutkirch in Untersuchung gekom- 
mene Soldat Gottlieb Hirschbüler, 
von Balterazhofen, äber welchen binsicht- 
lich der von ihm begangenen gemeinen 
Verbrechen von Königlichem Kriegs-Mi- 
nisterlum die Fällung des Straf= Er- 
kenntulsses der eriminalrichterlichen Be- 
bberde überlassen wurde, wegen siebenzehn 
im Urlaub verübter, theils großer, theils 
qualisteirter Diebstähle, Concubinats und 
gewaltsamer, im Complote mit einem 
Mitgefangenen bewlrkrer Entwaffuung ei- 
nes Gensd'armen, zum Behufe der Ent- 
weichung auf dem Transporte, neben Zu- 
scheldung eines angemessenen Theils der 
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