Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Diebstohls -Versuch, auch wegen be- 
barrlichen und frechen äugnens vor 
Gerich-, unter Einrechnung einer schon 
früber gegen denselben erkannten, aber 
noch nlcht vollzogenen Felddiebstahls- 
ftrafe, zu einer halbstündigen Aus- 
stellung auf der Schandbühne mit an- 
gebeftetem Zeitel; „Felddleb“, und zu 
einer fün fmonatlichen Zuchthaus- 
Ktrafe zu Markgröningen, mit einer 
seiner kürperlichen Beschaffenheit an- 
temessenen Verwendung, und 
5) Franz Anton Bauer, von Ober- 
» dorf, Oberamts Biberach, wegen Mit- 
urheberschaft an den oben bemeldten 
Dlebstählen und dem Diebstabls-Ver- 
suche seines Vaters, Johann Anton 
Bauer, zu elner vier= und ein 
halbmonatlichen Feftungsstrafe, 
umer ongemessener Beschäftigung per- 
urkheilt; zugleich aber beiden Inqul- 
iten der Ersatz des gestlfteten Scha- 
dens, so welt derselbe noch nicht ge- 
leistet ist, unter solidarischer Verbind= 
lichkelt, so wie eines angemessenen 
Dpbeils der Untersuchungskosten apfer- 
legt, auch gegen jeden derselben die 
Bestrafung der, In der Untersuchungs- 
sache gegen Eustach Friker erhobenen 
Vergehen vorbehalten worden. 
Ferner ist: 
5. auf die von dem Oberamtsgerichte Ried= 
lingen vorgenommenen Untersuchung 
a) gegen Mathias Bachmann, angebllch 
von Vogelsang, im Kdnigreiche Baiern 
gebärtig, zu Untersulmentingen, Ober- 
amts Biberach, konfinirt, wegen Ver- 
untreuung, wiederholten Vagirens und 
Bettelns, auch frecher Lügen vor Ge- 
richt, neben dem Ersatze des Scha- 
dens und Verféllung in die Hälfie 
der Untersuchungskosten, eine zwei- 
monatliche Festungs-Arbeitsstrafe 
und nachherige Einschließung in einem 
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von oier Monaten, und 
b) gegen den Johann Georg Anisch, 
von Emerkingen, Oberamis Ehingen, 
wegen thällicher Widersetzlichkeit#gegen 
elnen Gensdarmen auf dem Trans- 
porte, wegen Bagirens und Bettelns, 
unter Zuscheidung eines angemessenen 
Theils der Untersuchungskosten und 
der Heilungskosten für den Gensd'ar- 
men, eine Festungs.-Arbeitsstrafe ven 
fünf Monaten erkannt worden. 
Den 37. März wurde: 
9. auf die bel dem Oberamtsgerlchte Ried= 
lingen gepflogene Untersuchung