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selnen Gesundhelts-Umständen angemes-
sener Festungs-Arbeit;
5. der zu Heilbronn In Untersuchung ge-
Am 4. Mas wurden ferner veehr-
tbeilt:
5. Carl Schaffert, von Scheppach, Ober=
kommene Christopfd Riekher, von Beil-
stein, Oberamts Marbach, wegen näch-
sten Bersuchs der Münzfélschung, in Er-
wägung der bel ihm sehr verminderten
Zurechnungs-Fäbigkeit und mit Rück-
sicht auf einen Thell seines bereils er-
standenen Arrests, zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe und zu Bezahlung sämt-
licher Untersuchungs-Kosten.
Am 11. April — 4. Mai wurde:
4. hegen den Festungs = Stréfling Johann
Ludolg Bauhof, von Ober-Ensiagen,
Oberamts Rürtingen, erkannt: daß der-
selbe wegen Emwelschung vom Strafplatze
neben Bezahlung der Untersuchungs-
Kosten zu einer kbrperlichen Züchtigung
von achtzig Streichen, und zu einer
dreijährlgen Verlängerung der ihm
unterm 38. Febr. 1813 wegen dritter
Desertion zuerkannten Festungs-Arbeie
verurtheilt seon solle.
Se. Königl. Majest&t haben aber
dem Bauhof die erwähnte kbrperliche
Züchtigung in Gnaden erlassen, und eine
etwaige weitere Begnadlgung von dem
künftigen Betragen des Sträftings an
dem Strefort abhängig gemoacht.
amts Weinsberg, wegen unzüchtigen
Zuwandels, elgenmächtiger Entfernung
aus der wlder ihn früher angeordneten
Conflnatlon, und wegen müßigen Herum-
ziehens, unter Einrechnung eines Theils
des erstandenen Arrests, zu sechswoͤchi-
ger Festungs-Arbeitsstrafe und sodann
zur Verwahrung in einem Zwangs-Ar-
beitshause bis zu erprobter Besserung,
mindestens aber auf die Dauer von
sechs Monaten, neben Bezahlung
seiner Arrest= Azungs = und Unterfu-
chungs = Kosten;
6. die zu Waiblingen in Untersuchung ge-
kommene Maria Rüßeler, von Gien-
gen, Oberamts Heidenheim, wegen fünf-
ter Scortatlon und wegen Ehebruchs zu
fünf und ein hHalbmonatlicher
Juchthausstrafe, neben Bezahlung 3 der
Untersuchungs-Kosten.
Am g9. Mai wurden folgende Stre-
fen erkannt:
7. gegen die zu Ludwigsburg in Unterfu-
chung gekommene Jacobine Fröhlich,
von Untermberg, Oberamts Valhingen,
wegen wiederholten an ihrer Dlenstberr=
schaft verübten Dlebstahls, neben dem
Ersatz des Schadens auch ihrer Arrest-