fahlnkelis Erklaͤrung zu einem andern
Menllichen Amte, zu dreimonatlicher
Juchthausstrase in Gotte#zell verurtheitt,
auch in Beziehung auf die Kosten und
den Schadens-Ersatz das Sochgemäße
verfügt worden.
Am 18. Mai wurde:
. der bei dem Oberamtsgerichte Reresbeim
in Untersuchung gestandene Chirurhus
Kaver Weker zu Kirchheim, wegen
Medireßtrirens und. zum Theil böchst
wweckwldriger Behandlung schwer erkw#kter
und nachher wirklich verslorbener
Personen, Feben Bazohlung der Unterstchungs=
Kosten und Conftskatiov“ der
geführten Acznesen, zu. elner zehnmonatlichen
Festungsstrafe mit angemeslener
Arbelt, verurtheilt.
Am 20. Mai ist:
5, der bei dem Oberamtsgerichte Schorndorf
in Umersuchung gestandene Bärgermelster
Adam Kaiser, von Winterbach,
Legen. nachlätliger und unordentlicher
NRechnungsführung und dadurch gesetzten,
jedoch schon bezahlten Kassenrests von
96 fl. a6 kr. 4 l., neben Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten, von seinem
Amte entlassen, zur künftigen. Bekleidung
elner verrechnenden Stelle für unfählg
arklärt, und mit einer zweimonetll-=hen,
seinen kränklichen Umständen an-333
gemessenen Festungs-Arbeitestrafe bekegt
worden.
Am 35. Mal wurde:
6. Johannes Hezel, don beinzell, Oberamts.
Gmünd, welcher bei dem Oberamtsgerichte
Schorndorf in Umersuchung
stan, wegen eines in Genoseenschaft mit
dem noch In welterer untersuchung befangenen
Christlan Walter, von. bindach,
verübten, zwar ersten, aber gre en
und qualifzzirten Diebstahls, neben solldarischer
Verbindlichkeit jum Schorens-Ersatz
und neben Bezablung. der eiges
nen Haft= und Heilungs- Kosten, auch
4 der untersüchungs- Kosten, zu sechsmonatlicher
Festunge-Arbeit verurthellt.
*
Am 27. Mal ist:
7. hegen den bel dem Oberamtsgerlchte
Heidenheim in Untersuchung gestandenen
Jaohann udwig Schürlen, von Heldenbeim,
wegen wiederholten Concublnats
mit Catharina Besendbrfer, von Thannhausen,
Oberamts Ellwangen, wegen
überdies theils versuchten, theils vollbrachten
gewaltsamen Beischlafs mit derselben,
desgleichen wegen wiederhokt vorgebrachter
Lägen vor Gericht, außer der
am 214. März d. J. gegen ibn erkännten
Strafe (Reg. Bl. Nro. 45. S. 223)
noch eine weltere viermeonatliche Fe-