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stungs-Arbeltsstrafe erkannt, und wegen
der Kosten das Geeignete verfügt wer-Am
zo. Mal ist:
8. der bel dem Oberamtsgerichte Ellwangen
in Untersuchung gestandene Frledrich
Rudolph Szutter aus Adekmannsfelden,
Oberamts Aalen, wegen oleler,
zwar kleiner, elnfacher und zum größten
bell ersetzter Dlebstähle, wovon jedoch
mehrere im rechtlichen Sinne den dritten
Diebstahl des Inqussisen ausmachen,
neben Bezahlung selner Haft= und der
Untersuchungs-Kosten, zu slebenme-=natlicher
Festungs-Arbeit und nachberiger
dreimonarlscher Etnsperrung in
einem Zwangs-Arbeitshause, verurthellt
worden.
An demf'elben Tage wurde:
s5· gegen den bei dem Oberamisgerichte
Ellwangen in Untersuchung gestandenen
Johann Steinbausler, von Pfannenstiehl,
Oberamts A#olen, wegen wlederbolten
klelnen und elmfachen, auch ersetten
Diebstahls, sodann wegen wiederbolten
Ehebruchs und begangener Tabaks
= Einschwärzung, neben Bezahlung
seiner Haft- und saͤmtlicher Unterfuungs-Kosten,
auch Consiscation des bei
ihm angetroffenen eingeschwörzten Tabaks,
eine slebenmonatliche Festungs=Strafe
ausgesprochen, und ein weiterer
Kbebruchs-Verdacht auf sich beruhen
gelasfen.
An demselben Tage ist:
10. der vormalige Fuͤrstlich Collorebo-Mansfeld'sche
Rentbeamte zu Untergriningen,
Meguin, wegen der gegen ihn
erhobenen groben Verletzung felner
Dienstpflichten und seiner unrichelgen
und nachläßigen Administration überbaupt,
so wie wegen erhobener unstatthafter
Klagen gegen den HOfarrer Modsbrugger
zu Untergröningen, mit Einrechnung
der unterm 31. März 7878,
wegen verübter Verbal= und Real-Injurien
gegen ihn erkannten, aber noch
nicht vollzogenen olerzehentägigen Arrest-Strafe,
unter Verwerfung der gegen
die Ehemlichkeiten dieser Untersuchung
chten El 9, zu einer acht,.
zehnmonatlichen Festungs-Strafe mit
angemessener Beschäftigung verurthellt,
seine Beschwerden, welche er über die
gegen ihn verfügte Entlosung von der
Rentvekwaltung, früher erhoben, für
ungegründet erklärt, und derselbe in den
Ersad des wirklich gestifteten Schadens
und der Verzugs-Zinse, se wie in sämtliche
diesfallstge Umersuchungs-Kosten
verurtheilt, dagegen aber Hinsichtlich der