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von dleser Besteuerung frei sind, werden
in Beziehung auf ihre besitzenden Staats-
Capitallen hierdurch aufgeferdert, bei Pro-
ducirung der Zins-Qulttungen zuglelch obrig-
keitliche Zeugnisse, wodurch ihre Ansprüche
auf die zugestandene Capital-Steuer Frel-
beit außer Zweifel gesetzt nd, der Staats-
Schulden-Zablungskasse zu übergeben, in-
dem, wenn diese Urkunden entweder ganz
sehlen oder mangelhaft ausgestellt sepn
follten, der Eapital-Steuer-Betrag ohne
weiteres bei der Casse abgezegen werden
würde. Es wird hiebel bemerkt, daß In
diesen Urkunden, neben dem Tauf= und
Familien-Ramen des Gläubigers, dle vor-
malige Casse, bei welcher das Capital an-
gellehen wurde, die Nummer der Obliga-
tion, der Betrag des Caplials und der
Zins-Termin anzugeben, euch darin sämt-
liche Staats-Capltalien zu benennen sind,
in deren Besitze ch eine, die Capital=
Steuer-Freihelt ansprechende, Person be-
findet.
Zugleich werden die Staats-Creditoren
lm Allgemeinen aufgefordert, den Capital=
Steuer-Betrag in Margine (hrer Zins-
Qutttungen sogleich zu notiren.
Stuttgart den 33.- Juni 1830.
Steinheil.
5. Kbnigl. Frucht= und Weln-Verwaltungs-Commsssion.
. Frücher Verkauf betreffend.
Auf die Anfrage mehrerer Kameral-
Aemter: #
„ Ob diejenigen Früchte, welche schon
früher zum Verkauf bestimmr, bis
„ zum Spturz aber nicht verwerthet
5, worden sind, nach dem Sturz ver-
5% kauft werden dürfen?!“
werden sämtliche Kameralämter des Reichs
angewlesen, den bereits durch frühere Ver-
fügungen angeordneten Verkauf der soge-
nanmen Grbzelfrüchte, so wie eines Theils
der Gerste und des Habers, in so weit der
Verkauf noch nicht vollzogen ist, auch nach
dem Sturz fortzusetzen.
Stmtgart den 30. Junl 2370.
Säskind.
Dienst-Erledigungen.
Durch das am :2. v. M. erfolgte Able-
ben des Pfarrers Christmann ist die
Pfarrei Benningen, Dekanats Ludwigs-
burg, erledigt worden.
Am 26. v. M. ist der Unter Lieutenant
v. Linstow des ersten Infanterie-Regi-
ments zu Stuttgart gesterben.