Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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2. Criminal-Senat des Khnigl. Gerichtshofs für den Schwarzwald- 
Kr. 
Sv#af-Erkenntniß. 
Auf die vor dem Oberamtsgerlchte zu 
Horb stattgehabte Untersuchung gegen den 
Barbier Jahann Martin. Kleiner, von 
Nusfplingen, hat der Criminal-Senat des 
Khnigl. Gerichthofs für den Schwarz- 
wald-Kreis durch Erkenntniß vom beuti- 
gen Tage zu Recht erkannt, daß derselbe 
wegen abermals wiederholten Medlcastri- 
rens und Verordnung geföhrilcher Arznel= 
Mittel neben der Verbindiichkeit zu Er- 
ii der Untersuchunzse Kesten mit 
zwelmonatlicher Festungs-Arbeitstrafe 
belegt und ihm die Ausübung seiner Pro- 
fession auf ein halbes Jahr umersagt seyn 
solll. « 
Juglelch wurde beschlossen, dleses Er- 
kenntulß zur Warnung des Publikums in 
das Staats= und Regierungs" Blatt ein- 
rücken zulassen. 
Tübingen den 1½2. Mai 1820. 
Bauer. 
B) Des Departements Les Innern: 
1. Des Küniel. Medieinal-Collegioms. 
Von dem Kbnigl. Medicinal-Colleglo 
wurde dem. Med. et Thir. Dr. Ernst 
Klein in Heilbronn, gebuͤrtig von Muͤhl- 
dausen am Reckar, nach erstandeuer Pruͤ- 
? 
fung in der MedichIn, Chlrurgie und Ge- 
burtshuͤlfe, die Exlaubniß zu a 
dleser Wissenschaften ertheilt. 
Stuttgart den 6. Juli 1870. 
Masseybach. 
„. Des Kbnigl. kathollschen Kirchenraths. 
die Disteufations-Gesoche der Katholiken von der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft uemmessens. 
Da die Dispensation von der Blutever= 
#andschaft und Schwigerschaft, deren Er- 
theilung bis zum zweiten Grode einschlüs- 
sig durch die Vererdnug des Khnigl. evange- 
lischen Ehegerichts vom 16. April 18.,8 
(Stoats= und Regierungs-Blatt Nro. 259 
den gemeinschaftlichen Oberämtern überlas- 
sen worden ist, bei den Katholiken nicht 
von dey, Oberämterm ertheilt werden kanm, 
sondern alle Gesuche der Staats-Ange-
	        
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