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2. Criminal-Senat des Khnigl. Gerichtshofs für den Schwarzwald-
Kr.
Sv#af-Erkenntniß.
Auf die vor dem Oberamtsgerlchte zu
Horb stattgehabte Untersuchung gegen den
Barbier Jahann Martin. Kleiner, von
Nusfplingen, hat der Criminal-Senat des
Khnigl. Gerichthofs für den Schwarz-
wald-Kreis durch Erkenntniß vom beuti-
gen Tage zu Recht erkannt, daß derselbe
wegen abermals wiederholten Medlcastri-
rens und Verordnung geföhrilcher Arznel=
Mittel neben der Verbindiichkeit zu Er-
ii der Untersuchunzse Kesten mit
zwelmonatlicher Festungs-Arbeitstrafe
belegt und ihm die Ausübung seiner Pro-
fession auf ein halbes Jahr umersagt seyn
solll. «
Juglelch wurde beschlossen, dleses Er-
kenntulß zur Warnung des Publikums in
das Staats= und Regierungs" Blatt ein-
rücken zulassen.
Tübingen den 1½2. Mai 1820.
Bauer.
B) Des Departements Les Innern:
1. Des Küniel. Medieinal-Collegioms.
Von dem Kbnigl. Medicinal-Colleglo
wurde dem. Med. et Thir. Dr. Ernst
Klein in Heilbronn, gebuͤrtig von Muͤhl-
dausen am Reckar, nach erstandeuer Pruͤ-
?
fung in der MedichIn, Chlrurgie und Ge-
burtshuͤlfe, die Exlaubniß zu a
dleser Wissenschaften ertheilt.
Stuttgart den 6. Juli 1870.
Masseybach.
„. Des Kbnigl. kathollschen Kirchenraths.
die Disteufations-Gesoche der Katholiken von der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft uemmessens.
Da die Dispensation von der Blutever=
#andschaft und Schwigerschaft, deren Er-
theilung bis zum zweiten Grode einschlüs-
sig durch die Vererdnug des Khnigl. evange-
lischen Ehegerichts vom 16. April 18.,8
(Stoats= und Regierungs-Blatt Nro. 259
den gemeinschaftlichen Oberämtern überlas-
sen worden ist, bei den Katholiken nicht
von dey, Oberämterm ertheilt werden kanm,
sondern alle Gesuche der Staats-Ange-