Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

chung der Beschwerdenschrift fuͤr verlas- 
sen erklaͤrt. 
Endlich wurde: 
11. In der Appellationssache von dem vor- 
maligen Ober-Justiz-Collegium zwischen 
den frohnpftichiigen Einwohnern zu Un- 
terkeßach, Oberamts Neckarsulm, Klä- 
ger, Appellanten, Producenten, und dem 
Königl. Baierschen Kammerherru Ernst 
eudwig Freiherrn v. Berlichingen, Be- 
klagten, Appellaten, Produc#, das 
Hauen und Aufmachen des Holzes in 
den gutsherrlichen Waldongen betreffend, 
(in Bezlehung auf den unter dem 
29. Jan. 1819 verbehaltenen Beweis, 
III. 
365 
Staats= und Regicrungs-Blalt Nro.:#. 
1319) durch Urthel zu Recht erkannt, 
daß die Kläger, Appellanten, dasjenige, 
was ihnen zu bewelsen obgelegen, nicht. 
erwlesen haben, daher dleselben, unab- 
hänglig von derjenigen zehntägigen Frohn 
im Jahr, worüber kein Srreit ist, auch 
das Holz in den gutsherrlichen Wal- 
dungen, gegen eine Vergltung vo#n 
12 kr. für eln Klaster und von #5 kr. 
für hundert Büschel Reisach, zu hauen 
und aufzumachen, und dem Beklagten, 
Appellaten, die durch die Bewelsführung 
verursachten Kosten zu erstatten verbun- 
Den seyn sellen. 
Ehegerichtlicher Senat. 
Geschieden wurden: 
Den 1. Junis: 
1. Cbristlane, geb. Haag, von Forchten- 
berg, Oberamts Oehringen, Klkgerin, 
von Georg Kirchner, Mezger von da, 
Beklagten, wegen Ehebruchs, unter 
Berurthellung des Beklagten in dle 
Kosten. 
1. Rosine Margaretbe, geb. Hohl, von 
Magstatt, Oberamts Bbbllugen, Klä, 
gerin, von Jehann Georg Heller, Schrei, 
ner allda, Beklagten, weyen beharrlicher 
Widerspenstigkeit in Fertsetzung der Ehe, 
unter Vergleichung der Kosten. 
Den 3. Jnni: 
5. Matthäus Schrägle, Böcker zu Sulz, 
r. 
Kläger, von Helene Barbare, geb. Leng 
ven da, Beklagten, wegen behorrlicher 
Wlderspenstigkeit in Fertsetzung der Ehe, 
unter Verglelchung der Kosten. 
Anne Marie, geb. Waldenmaler, von 
Hattenhofen, Oberamts Göppingen, Klä- 
gerin, von Christian Weeger, Schäfer 
von da, Beklagten, wegen beharrlicher 
Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, 
unter Verurtheilung des Beklegten in 
die Kosten.
	        
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