Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Besserung, mindestes aber auf dle Dauer 
gekommene Catharlne Hafner- von 
Markgrbaingen, wegen wiederholten und 
ausgezeichneten Diebstahls, nebem dem 
Ersatz ihrer Arrest= und Umersuchungs- 
Kosten, eine dreimon akliche Zucht- 
hausstrafe und nachhersge Einsperrung: 
in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens: aber auf 
die Dauer vom twei Monaten, er- 
kannt. 
Am 10. Juni wurtem verur- 
tbeilt: 
5. der zu Ludwigsburg im Untersüchung 
gekommene Helnulch, Buchtel, vom 
Börnizhelm, Oberaomts Beslshelm, we- 
vem drikten Dlebstahls, wledrrholtem 
Bettelns und Vaglrens, neben Bezaß- 
luny der Untersuchungs-, Arrest= und 
Verpftegungs-Kosten, zu siebenmonst- 
licher Zuchthausstrafe und nachherlger 
Einschließung in ein Zwangs-Arbelts- 
haus bie- iu erprobtet Besserung= wenig- 
stens aber auf die Dauer von drel 
Monatenz# v 
6. Caroline Dikert, von Altbach, Ober- 
amts Eßlingen, wegen vierten Dleb- 
stähls, neben Bezahlung: ihrer Arrest- 
Azungs= und Untersüchungs-Kosten, zu 
sieben mowoatlicher Zuchthausstrafe- 
und nachberiger Eimperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter 
ron vler Monaten. 
Am r3. Junk wurde: 
7- ver vormalige Bürgermeister Micheel 
Kangenstekn, von Großglattbach, Ober- 
ants. Maulbronm, wegen eines thells- 
kurch wirklichen Cassen= Eingriff, tbells 
vurch Nachläßlgkeit in seiner Amtsiäh= 
rung glo Buͤrgermeister gesetzten Cassen- 
rests, ferner wegen elnes als Pfleger 
der Catharine Sel##, von Iptinpen, 
# dem ihm anvertrauten Vermigem 
seiner Curandin, burch. Eingriff in daß 
selbe gesetzten Rests zu zwei und ein- 
balbjähriger Zuchthausstrafe und zum 
Ersage der Rests-Summe, mit den lond- 
übllchen Zlusen vom Tage der geschebe- 
nnen Berechnung der Reste und der 
Anerkennung berselben von Seite des 
Rechners, so wie Jur Bezahlung sämr- 
lichen Meozeß-Kosten verustheilt, auch 
auf dem Fall, daß er noch ein bffentli- 
ches Amm beklelden sollte, desselben für 
entetzt, und zur weltern Führung irgend 
eine# öffentlichenm Ames für unfählg 
erklärk. 
An bemselben Tage wurde:: 
8. Conrad Grob, von Ludwlgesburg, we- 
gen vieler, zwar kleiner, jedoch wieder- 
holter, zum Theil ausgezeichneter Dieb- 
stͤhle, sobanm wegen Waldfrevel, wegen
	        
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