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lung strer Arrest= und der Unteosichungs-
Kosten, unter Einrechnung von vier
Monaten ibres erstandenen Alrrrest?.
noch eine sechemo natliche Zuchthaus-
strafe;
14.. gegen den fuspendirten Bürgsrmelster
Florian Klett, von Heutingshelm, Ober-
amis udwigsburg, wegen Leichtsinns
beim Angeloben an Eldes.: Stan und-
wegen großer Nachläßigkeit in selner
„Amtführung, neben dem Ersetze, des-
Schedens und Bezahlung der Unterfu-
chungs= Kosten, die Emtlassung von der
Büegermeisterstelle und elne dreind
chige Gefängnißstrafe;
1. gegen Michael Schelling, von Bif-
singen, Oberamts Ludwigsbürg, wegen.
zweier guollftglrter, klelner Dlebstähle,
mit Räcksicht auf die schon früher vo#r-
ih n verübten poliseilich abgewandelten
Enewendungen, neben Ersatz ded Scha-
dens und Beahlung der Untersuchungs-
Kosten, elne viermonatliche Fefkünge-
Strafe erkamhm. «
AmZo.-J,c»«1L.Im-·r«dr.ie·ver—uw-
tbellbx"2-
13. der zu Backnang in Uniersuchung ge-
kemmene Johannes Schwundter, vom
Haubersbronu Oberamts Scherndorf,
wegen sechsten und. elnlgermaßen ausgs-
zelchneten Diebstahler#. neben dem· Ersaze .
leiner Auest= und Untersöchungs-Kosten,
zu oler jäbtiger Festangsarbeit und
machhexriger· Einspereung in einem Zwangs-
Arbeitshause bis zu, erprobter Besserung,
mindestens aber auf die Dauer von
we Jahren##
19. der zu Eßliügen in Umersuchung ge-
kommene Johanues äber le, von Groß-
scheppach, Obeoa#zmte Walblingen, wetzen
wiederbolten Vaglrens., neben, dem Er-
sa seiner. Aerest- und Untersachungs-
Kosten, in Räcksicht auf die vleken früher
eslittenen., zum Theil pelnlichen Stra-
sfen, zu achtmonatlicher Juchthaus-
steafe und- nachherlder Einsperrung in
einem Z#angs: Akbeitshaufe bis #u er-
probter Bisserung, mindestens aber auf
vĩe Dauer von drel Mönaten;
26. Georg. Mlchael Stelach'# von
Siglingen, Oberamts Neckorsulm, me-
agen. eines durch Nochlößlureit. in seiner-
Amtsführung. als Commun-Bürgermel-
ster in elnem Zeitpuntie, wo das Gesetz
veom 1. August ꝛ 806, die Bestrafe ng
der Casenreste bezrefend, noch nicht. Jufe
dis. Common= Cos#en= Beamten anwen
bar war, gesetzlen Cassenrests, zu einer?
Gridstrafe von dreißig Peeichstbalern,,
mit dem Beisatze, daß. er · jedes verrech-
nenden Amtes, das er- elwa: eklelden
Fller entlassen, auch zu fernerer Hetlei-