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üund- Bezahlung ihrer Haft= und der
Untersuchungs-Kosten, zu sechsmonat-
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg
und nachberiger zwelmonatlicher Ein-
ssperrung in einem Zwangs-Arbeitshause:;
S. Johann Davlid Schanbacher, vo#n
Grumbach, Oberamts Scherndorf, der
bel dasteem Oberamtsgerichte in Unter-
suchung stand, wegen wiederholten Va-
sirens und wegen Unzuchtvergehens mit
elner ganz. simpelhaften Weibsperson,
neben Bezahlung seiner Haft- und der
Untersuchungs-Kosten zu einmonatli-
Untersuchungs-Kosten, zu fünfzehn-
monatlicher Festungsarbelt und nach-
heriger sechsmonatlicher Elufperrung
in, einem Zwangs-Arbeitshause verur-
theilt; überdses aber hinsichtlich des Ver-
bachts fortgesetzten Conkubinat mit Anne
Marie Mausnest vom Schafbaus, Ober-
amts Welzheim, von der Instanz ent-
bunden, auch der gegen ihn entstandene
Verdacht zweler weltern Dlebstähle und
eines Dlebstahls-Attentats als unerwie-
sen beruhen gelassen.
Am 37. Jugl ißt:
10. gegen den bel dem Oberamtsgerichte
Hall in Untersuchung gestandenen Jo-
hann Christian Klenk aus Hall, wegen
verübten, zwar kleinen, jedoch zweiten
cher Festungs-Arbelt und nachheriger
dreimenatllcher Eloschlietung in ei-
tem Zwangs.-Arbeitshause:
. Christion Walter, von Lindach, Ober-
amts Gmünd, welcher bei dem Ober-
amtsgerichte Schorndorf in Untersuchung
tam, wegen in Genossenschoft mit Jo-
Kann# Hezel, von Leinzell, veräbten großem
Und qualisizirten Diebstahls, und eines
weitern kleinen und einfachen Diebstahls,
welche Diebstaͤble im rechtlichen Sinne
bas dritte Dilebstahlsvergehen des. In-
quisiten. auomachen,, desgleichen wegen
Ffortge sezten. Vaglrens, bessen Inquisit
fuͤr uͤberwolesen angenommen wurde, ne-
ben der Verfaͤllung; in den Schadens-
Ersatz und die Bezahlung der Haft-
nund eines pverhältnihmößigen Thells der
##-
und unter erschwerenden Umständen ver-
übten Diebstahls, neben Bezahlung
sämtlicher Kosten, eine olermonatll-
che Festungs-- Arbeitstrafe ausgesprochen
worden.
Am 33. Junk wurden:
1. Catharina Faßhuber, vom Fischheus,
Oberamts Creilsheim welche bei dem
Oberamtsgerichte daselbst in Untersuchung
stand, wegen forkgesetzten Vagirens, wie-
derholter Betrügerei, wlederholten Un-
zuchwergehens, und vor Gericht vorge-
brachter Lügen, neben Bezahlung der
Haßt= und Untersuchungs-Kosten, zu