ögt.
erschwerten und im rechtlichen Sinne
vierten Diebstahls, neben. Zuscheidung
der Umtersuchungskosten zu zehnme-
nat lichert Festungs-Arbeitsstrafe und
nachheriger kuͤnfmoatlich ex. Elnsper-
rung in. einem Zwangs-Arbei#shans;
§s. Fidel Schnelder, von Munderkingen,
Oberawts.Ebi#gen, hwegen #nöchsten Ver-
suchs eines dusgezelchneten und widerbel-
ten Diebsiahle, auch wiederholten Vogl-
rens und Bettelns, neben Verfällung in
sämtliche Untersüchungs-Kosten zu die!
und einhakbmonatllcher Festungs=
Arbeitsstrafe and nachberiger Verwyh=
#Lung in dem Zwangs, Arbeitshause zu Mm
bis zu erprobter Besserung, wenihstens
aber quf dle Dause von iwel Menaten.
Am 19. Jaunddst:
to. gegen den ibel dem Obchäimigerichte
Novensburg W. Untersischng gekomme=
nen Schulleh### Christion Merkt zu
Kappel, wegen des mit Theresta Riß,
#einer Sonntags= Schülerin, verübken
Ehebruchs, wegen unzüchtigen Beueh-
mens: gegen dieselbe in der Kirche, dann
wegen Verbal= und. Negl.-Injurien
gegen Johanna Heitier von. Hazgen=
weiler, vor dem Schul'hesßenam und
dadurch gegen das letztere ssch m. Schul-
gen gebrachter# Unbamssiekett Ichen
Em setung ven, seiner Schullehrerssselle
und Unsaͤhigkeits. Erklaͤrgng zu jeder an-
dern Anstellung als Lehrer, unter Ver-
urthbeilung in eiuen angemessenen Thell
„der Untersuchunge -Kosten, mit Einrech-
mü#g’ eines, hella des erstandenen Ar-
rests, noch eine Festungsstrafe von sech#s
Menaten erkannt worden.
Se: wurde;
1. Weresia Zirn ven Rubpef ohefen,
Oberamts Ehingen, wegen mehrmals
.wiederbolien Betn und Penelne zur
E
u Ulm eis erp'ssote *- we-
5 igsteng eher uf die Dauer. von. neun
mntm½mt's vesurtheil
ir Gegen den beinrdem Oberamtsgerschte
** in-Une#iisfuchung gekommessen
* Jeh.-Georg Eiselt von da, wewzen
Whätlchee! Wloesszlichkie gegen, abeig-
keitlich: Dlene ö wie wegen chweter
Verbal-Injutien gegen den ihm ver-
gesetztem Oberämtmänn-:, ferner weßzen
Aotzigen und brickälen Benehmene Vor
#b#t#n Untersuchungs = Bebbede und wegen
fötgeseben assotlschen Lebens, neben ber
HVerbinlichkelt- zum Ersatz fämtlicher
Kosten, eine viermo## liche Fe-
stungsstrafe und „ nachherige voe##mo-
V# schie, Einsperrung im dem Zwangs#
Aybeitshause zu ulm fkann.