Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Summen von Zoe fl. und daräber 
auf 4 pCt. 
10.) Der geschnittene Närnberger Tabak, 
so wie die Nücrnberger und Hanauer 
Schlaufen und Reollen, unterliegen we- 
gen ihrer Wohlfeilheit dem bisherigen 
Eingangszoll à 3 fl. 8 kr. per Centner 
sernerhin nicht allein bei der Regle, son- 
dern auch bei Einfuhren nach F. 8. 
C.) In Betreff des Tabaks- 
Baues. 
11.) Tabakebau-Versuche können im Klei- 
nen mie im. Großen, ohne Beschränkung 
auf Feld und Flächenraum, angestellt 
werden. 
Dse elnzige Bedingung ist, dem Ober- 
Arciser eine Anzelge davon zu machen, 
welcher solche notitt. 
13.) Nach vollbrachter Esnhelmsimg der 
Tabaks-Offanzen ist dem Oria- Acciser 
die ungefaͤbre Schaͤzung der Erndte, 
und bei dem Verkauf der Blaͤtter der 
trelne Gewichto- Ertrag, der Verkaufs- 
Preis und der Käufer anzuzelgen. 
Auf Unterlassung dieser Anzeigen ist elne 
Strafe von# fl. bestimme. 
35.) Die Blätter dürfen nichr nur an 
inlandische Tabals - Fabrlkanten, sonderu 
auch in das Ausland und an folche In- 
länder welche rohe Blätter auf Speku- 
lation aufkaufen, so wie an solche Per- 
sonen welche deren zu Vieh-Arzneien 
bedürfen, verkauft werden. 
4.) Die Abgaben vom Tabake-Bau be- 
stehen wie bisher in dem von Feld- 
Drodukten gewöhnlichen Zehenten, in der 
Verkaufs-Accise mit #2 kr. vom Gulden 
Erlde, und zur Belohnung des Accise#r#. 
in 13 kr. vom Morgen Feld. 
Verslebt der Ober-Aceiser die Geschäfte 
#n ud 1: s gebühren ihm die 
1a kr. ganz, empfängt er aober nur die 
schriftlichen Anzelgen der Unter-Acciser, 
se ebalten dlese 3 kr. und jener 4 kr. 
15.) Der Ober-Aaciser erstattet könfilg. 
nur elnen Rapport an die Verwaltung. 
der Tabaks-Gefélle, und zmar auf den 
30. Juni, in welchem die Resultate der 
vorjährigen Erndie nach f. 13 und der 
Verberscht über die Pftanz-Anlagen des 
loufenden Jahres enthalten seyn müssen. 
Welches hiemit zur allgemelnen Kenntnsß 
und Nachachtung bekönur temacht wird. 
Etuitgatt den 4. August 1820 
Aãger.
	        
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