Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Nro. 43. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
— — . ## 24 
. 24 — — 
Montag den 14. August 1820. 
#. « -- — 
4 — 4 „ 
I. Unmittelbave Königliche Dekrete- 
Keine. 
II. Verfügungen der Departememntsé. 
Des Departements der Finanzen: 
Des Khnulgl. Steuer-Colkegiums. 
#Dekret an sämtliche Oberemter. 
D. das Steuer-Collegium zu vermuthen 
Urlache hat, daß gegen den Sinn der 
Siraßenbau-Abgaben-Ordnung und gegen 
bie ausdrückliche Erlöuerung derselben vom 
. Oktober 1311 (Staats= und Reg. Bl. 
S. 566. Nro. 10.) die mit Ertra-ost 
ins Ausland Relsenden nicht immer zur 
fung der Ausgangs-Schelne angehalten 
werden; so ist durch die Oberämter ve# 
Posthaltern die Weisung zu ertbeilen, daß 
von ihnen bei eigener Verankwortung kein 
mit Ertra-Post ins Ausland Reisender 
ehne vorherige Lbsung eines Ausgangs- 
Scheins mit Pferden zu versehen sey- 
Stuttgart den 1. August 1820. 
Jäger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.