Metadata: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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2. Handels- und Gewerbewesen. 
  
In dem Verzeichnis der gemäß 8 21 des Weingesetzes vom 7. April 1909 für die Weinkontrolle 
im Hauptberufe bestellten Sachverständigen (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 S. 428—430) 
sind folgende Veränderungen eingetreten: 
  
  
  
  
  
efd. » Name Wohnsitz 
Nr. Kontrollbezirk des Sachverständigen des Sachverständigen 
Preußen. 
4. Dr. Schaeffer 
8. Dr. Bettels 
9. Michels 
Bayern. 
3. Lentsch 
Braunschweig. 
1. . Dr. O. Lüning 
Hamburg. 
1. Claus 
  
  
  
  
3. Versicherungswesen. 
Bekanntmachung 
über die Nachweise von Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen Halten von 
Reittieren und Fahrzeugen. 
Vom 21. Dezember 1912. 
— — r e 
Nach § 839 der Reichsversicherungsordnung haben die Unternehmer von Tätigkeiten bei dem 
Halten von Reittieren und Fahrzeugen zur Berechnung der von ihnen zu zahlenden Prämien für jedes 
Kalendervierteljahr den von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmten Behörden einen Nachweis 
über die verwendeten Arbeitstage und den dafür den Versicherten gewährten Entgelt vorzulegen. 
Für diesen, der Form nach vom Reichsversicherungsamte zu bestimmenden Nachweis, wird der 
nachstehende Vordruck festgesetzt. 
Das Reichsversicherungsamt. 
Abteilung für Unfallversicherung. 
Kaufmann.
	        
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