Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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für die drei besten feinwol= Duc. Duc. Dut. 
ligen vierschaufeligen 
Munerschaere.. 6 3 1 
für die drei besten Ebre. 5 2 1 
fär die drei besten Mutter- 
schweie 4 2 1 
Jeder Preisempfänger erhält zuglelch 
eine silberne Medaille. 
5. Kein Bewerber kann mehr als einen 
Dreis für dleselbe Viehgattung erhalten. 
Wenn z. B. Jemanden für eine Vieh- 
gattung der erste Preis zuerkannt worden 
ist, und er bringe von derselben Vieh- 
gattung noch ein Stück, für welches er 
den zweiten Prels verdienen würde, s0 
erhsit er nur den Ersten Preis, und 
der Besitzer des nächstfolgenden schbusten 
Stücks erhält den zweiten Geld-Preis 
nebst der Medeaille. 
4. Nach der Dreieauslbellung für die 
besten Viehgattungen wird ein Pferde- 
rennen gehalten. 
Die Eigenthümer der Pferde, welche 
bei dem Wettrennen einen Preis erhal- 
ten wollen, müssen schon am :. Sept. 
Nachmittags auf dem Rathhause zu 
Kaunstadt erscheinen, und sich einschrei- 
ben lassen, damit sie Nummern erhalten, 
nach deren Ordnung sie des andern Tags 
um Wettennen aufgeferdert werden. 
Auch muß sich jerer Pferde-Eigen- 
thämer, welcher sich um den Preis im 
Wettrennen bewirbt, durch ein ortsobrig- 
keitliches Zeugniß ausweisen, daß er 
ein Inländer, und daß sein Pferd im 
Inlande gezeugt und erzoten worden sey. 
Es bleibt jedem Pferde-Eigenthümer 
überlassen, ob er sein Pferd bei dem. 
Wettrennen selbst reiten oder ob er einen 
andern hiezu aufstellen will. 
Der erste Preis bei dem Wettrennen 
besteht in zwdlf Ducaten nebst einer 
Mediaille. 
Der zweite Preis in zehn Ducaten 
nebst einer MIdaille. " 
Der dritte Preis in Eimr Medaille. 
5. In diesem Jahre wird kein Schiffer- 
stechen gehalten werden. 
6. Jeder Preisbewerber, der nicht am Dage 
des landwirthschaftlichen Festes zu der 
"vorgeschriebenen Zeit, die durch das An- 
Nehen einer Glocke wird angedeutet wer- 
den, an selnem Orte erscheint, wird des 
ipm zugedachten Preises verluflig. 
7. Auf die beiden rechts und links von 
dem Kiniglichen Paolllon angebrachten 
Tribunen wird Niemand ehns Einlaß- 
karte zugelassen. 
#3. Dliejenigen Abtbellungen des Nauan# 
lunerhalb der Rennbahn, welche zur Be-
	        
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