Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

a) dem Jakob Raiser, von Bernhausen, 
Amts-Oberamts Stuttgart, zu der am 
1. Aprll d. J. gegen ihn ausgesproche- 
nen vlermonatlichen Zuchthausstrafe 
(Staats = und Regierungs= Blatt 
von 1820, S. 345. 246) eln Zufaotz 
von sechs Wochen; 
b) dem Johann Georg Trautwein, 
von Bernhausen, zu der am 1. April 
d. J. wegen Holzfrevels gegen ihn aus- 
gesprochenen zwei und elnhalbmonatli- 
chen Festungsstrafe ein Zusatz von drei 
Wochen zuerkannt, 
auch belden der Ersatz des Schadens 
auferlegt, und jedem 1# der Untersuchungs- 
Kesten zugeschieden. 
Am 15. August wurden verur- 
tbeilt: 
12. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
kommene Juliane Dorotbee Hôh, von 
Musberg, Amts-Oberanus Stuttgart, 
wegen wiederholten verbotswldrigen Ein- 
tritts in die Resldenzstadt Stuttgart 
und wegen Vaglrene, neben dem Ersatze 
der Arrest= und Untersuchungs-Kesten 
zu olermonatlicher Zuchthausstrafe. 
15. a) Der zu Backnong in Untersuchung 
gekommene ledige Jakob ddw, ven 
Steinbach, wegen Miturheberschaft 
bel einem großen Diebstahl, neben 
Bezoblung selner Arrest- und Azungs-, 
480. 
auch 3 der Untersuchunge= Kosten 
und neben dem Ersatze des Sche- 
dens zur Hälfte, jedoch unter Cor- 
real- Verbinrlichkeit mit Adam Gaß- 
mann, zu fünfmonatlicher Fe- 
stungs= Arbele; 
b) Adam Gaßmann, von Ober-Rlerin= 
gen, Oberamts Vaihingen, weogen nach- 
gefolgter Thellnahme an einem großen 
Diebstahle, in Rücksscht der wegen Dieb- 
stahle schon erstandenen mehreren Stra- 
ken, neben Bezahlung selner und sel- 
ner Ehefrau Transport-, Arrest= und 
Azungs-Kosten, auch 7 der Untersu- 
chungs-Kosten, und neben dem Ersatze 
des Schadens zur Hälfte, jedoch unter 
Correal, Verbindlichkeit mit Jakob Löw, 
zu drei und ein#lbmonatlicher 
Zuchthausstrafe; 
14. Frledrich Lade, von Kirchberg, Ober= 
amts Marbach, wegen wlederholter Dleb- 
stähle, worunter ein großer und quali- 
fizirter begriffen, neben dem Ersatze des 
Schadens und der Arreste und Untersu- 
chungs-Kosten zu elnjährlger Festungs- 
Arbelt und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprebter 
Besserung, mindestens aber auf die Dauer 
von sechs Monaten. 
Am 19. August wurde: 
15. der zu Maulbronn in Untersuchung
	        
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