Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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18. Christlan Harsch, von Mundelshelm, 
gekommenen leblgen Christtine Wuͤnsch, 
von Uhlbach, Oberamts Cannstadt, wegen 
eines großen wiederholten und qualiszir= 
hten, übrigens ersetzten Dlebstahls, neben 
Bezahlung iHrer Arrest-, Azungs= und 
Un ersuchunge-Kesten eine zehnmenatt 
liche Zuchthausstrafe zuerkonnt. 
An demselben Tage wurde: 
½6. der Ober-Umgelder Ergezin ger z# 
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Mippenburg, Oberamts kudwitzsburg, 
wegen unbefugten Weinschanks und des 
dadurch begangenen Dienstvergebens, und 
wegen versuchter Verleitung eines Um- 
Lelds- Beamten zu elner Fälschung mit 
der auf den unerlanbten Welnschank ge- 
koten Legol-Strase von zemhn Galden, 
neben Conflscation des Erlbse aus dem 
ausgeschenkten Weine belegk, und selnen 
Dienstes entlassen; auch wurden ihm die 
Untersuchungs-Kosten zugeschieden. 
Am 2. August wurden vevur- 
theilt: 
. Joseph Anten Vetterle, Stiftungs- 
Pfleger von Wimmenthal, Oberamts 
Weinsberg, wegen Kassenrefis, neben 
der Cassatlon und Unfébiskelns= Erklärung 
zu Bekleidung eines bffentlichen Amtes 
m viermonatlicher JZuchthausstrafe 
und zum Ersatze des Reste samt Zinsen, 
vuch Bezahlung der Arrest= und Unier- 
—. 
Oberamts Marbach, wegen fortgesetzter 
nächster Versuche der Sodemie, unter 
Beräcksichilgung seiner mindern Zurech- 
nungsfähigkeit zu elnjähriger Festungs- 
Arbeit, neben Bezahlung der Unterfa- 
chungs-Kosten; 
19. Ludwig Friedrich Pressel, Dekopist 
zu Stuttgart, wegen mehrerer, zum Theil 
großer Betrügerelen, neben dem Ersatze 
des Schadens, so wie der Arrest= und 
Untersuchungs-Kosten zu sech monat= 
licher Festungs-Arbeit innerhalb der 
Festung. · 
Am 35. August wurden verur- 
tbellt: 
20. der zu Besigheim in Untersuchung ge- 
kommene Manhlas Kalser, von Bo- 
belshofen, Oberamts Eßlingen, wegen 
#lederholter, und zwar eines kleinen und 
zwtier großer Diebftaͤhle, neben Ersatze 
des Echadens und Bezahlung der Arrest- 
und Ume#suchungs-Kosten, mit Elnrech- 
nung einer Theile seines erstandenen 
Arreftd’zu zebmonatlicher Festungs- 
Arbeir; 
a1. Matg arethe Zindeisen, von Eßlin- 
gen, wegen dritten Diebstahls und wie· 
derholter Unzucht, neben Bezahlung der 
Umersuchungs= und Verpflegangs-Kosten 
. ochtmonatlicher Juchthausfrofe 
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