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18. Christlan Harsch, von Mundelshelm,
gekommenen leblgen Christtine Wuͤnsch,
von Uhlbach, Oberamts Cannstadt, wegen
eines großen wiederholten und qualiszir=
hten, übrigens ersetzten Dlebstahls, neben
Bezahlung iHrer Arrest-, Azungs= und
Un ersuchunge-Kesten eine zehnmenatt
liche Zuchthausstrafe zuerkonnt.
An demselben Tage wurde:
½6. der Ober-Umgelder Ergezin ger z#
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Mippenburg, Oberamts kudwitzsburg,
wegen unbefugten Weinschanks und des
dadurch begangenen Dienstvergebens, und
wegen versuchter Verleitung eines Um-
Lelds- Beamten zu elner Fälschung mit
der auf den unerlanbten Welnschank ge-
koten Legol-Strase von zemhn Galden,
neben Conflscation des Erlbse aus dem
ausgeschenkten Weine belegk, und selnen
Dienstes entlassen; auch wurden ihm die
Untersuchungs-Kosten zugeschieden.
Am 2. August wurden vevur-
theilt:
. Joseph Anten Vetterle, Stiftungs-
Pfleger von Wimmenthal, Oberamts
Weinsberg, wegen Kassenrefis, neben
der Cassatlon und Unfébiskelns= Erklärung
zu Bekleidung eines bffentlichen Amtes
m viermonatlicher JZuchthausstrafe
und zum Ersatze des Reste samt Zinsen,
vuch Bezahlung der Arrest= und Unier-
—.
Oberamts Marbach, wegen fortgesetzter
nächster Versuche der Sodemie, unter
Beräcksichilgung seiner mindern Zurech-
nungsfähigkeit zu elnjähriger Festungs-
Arbeit, neben Bezahlung der Unterfa-
chungs-Kosten;
19. Ludwig Friedrich Pressel, Dekopist
zu Stuttgart, wegen mehrerer, zum Theil
großer Betrügerelen, neben dem Ersatze
des Schadens, so wie der Arrest= und
Untersuchungs-Kosten zu sech monat=
licher Festungs-Arbeit innerhalb der
Festung. ·
Am 35. August wurden verur-
tbellt:
20. der zu Besigheim in Untersuchung ge-
kommene Manhlas Kalser, von Bo-
belshofen, Oberamts Eßlingen, wegen
#lederholter, und zwar eines kleinen und
zwtier großer Diebftaͤhle, neben Ersatze
des Echadens und Bezahlung der Arrest-
und Ume#suchungs-Kosten, mit Elnrech-
nung einer Theile seines erstandenen
Arreftd’zu zebmonatlicher Festungs-
Arbeir;
a1. Matg arethe Zindeisen, von Eßlin-
gen, wegen dritten Diebstahls und wie·
derholter Unzucht, neben Bezahlung der
Umersuchungs= und Verpflegangs-Kosten
. ochtmonatlicher Juchthausfrofe
a