Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Damit aber dle Wohlthat dieser Auf- 
bebung den diesseltigen Staats-Angehbrigen 
auch in den mehrfach angrenzenden fürst- 
lich Hobengollery. io meringenschen Landen. 
zu Dheil werde aben Sa. Koͤnigiiche öffentlichen Kenmen 
Majestät mit des reglerenden Fürsten 
4 4. . Sigmaringen bochsürstli, 
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cher Dur# lauch t die. eberelnkunkt getrofn 
fen, daß die Terrltorlal= und Markunge 
Losung, in soferne solche durch Gesetz oder 
Herkömmen dläher gegenselllg ausgeäbt 
worden, känftig und zwar vom 1. Sept. 
1820 vm it dem einen Staate gegen vir 
Unterthanen des; andern nicht mehr# jur. 
Anwendung gebracht, jedem der beiden 
Staaten aber fuͤr den Fall, daß veraͤnderte 
Verbaͤltnisse ihm das Fortbestehen dieser 
licheteintunft nachthellig machen sollten, 
elne gegensestige Aufkündigungs-Befugniz 
mit-einer Frist von : Jahren vorbehalten 
blelben solle. 
Indem dlas Ueberelnkunft blemit zur 
Hersacht wird, versteht 
es sich von selbst, doß durch dieselbe, da sie 
chles das durch Gesetz vder Herkommen 
— Laͤndes- und Merkungs: Lo- 
ungs = Recht zum Gegenstand bat, den 
berelts bestehenden oder künfiig sich bilden- 
den vertragsmößigen oder testamentarischen 
Losungs Rechten kein Einirag geschebe, 
HIIIIEIEIIIITIIIVÈ 
ieherigen Gesetzgebung seln Bewenden 
habe. 
Stuttgart den 35. Sept. 18370. 
v. Otte. 
2 r. inisl. cotbpolischen, Klechenrerbe : 
□—*-... 
Ve den Jünglingen, arsche Uch für. 
das künftige Studlum der k#arbelischen Theo- 
logie bestimmt Peben, werden in den kubon 
lischen Convikt zu Tübingen nach Hurher. 
gegangener Pruͤfung aufgenoininen: rnr 
a.) Von der Unlversität. In Tübingen 
ca Mock, von Aulendorf, Oberamts 
Walbset, Sobů eines Handels mansis. 
vb. # Von dem Gomnastum. in. Neusei, 
Maihis Dorn, von Roliwell Sohn elnes 
Hafners. 
Die di- cĩdriat AUu nahm e in den Latholischen Convili zu Tübingcn i5r ffend. 
.1 
CarlWeilß „ Ssbrenn, Oberamts 
Roitenburg, Sohn eines Bauern. 
Andregs: Zipfash .veil Rcliweil, Sohn 
eines Möllere. 
And#e 6##n den Horb, Sohn eines 
Stadteatbe- 
Hoinkommem#moch # 
Themas. Ey#b Geißn Ober- 
mts Bahliugen- Sohn eines Bauezn. 
Inhönn. MNepomut ECusto, von Rottweil, 
Sohn elnes Angferschmiede. «
	        
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