511—
8
Die aus Anlaß eines Wechsels der Wohnung, des Geschäftslokals 2c. oder aus anderer Verlegung von
Ursache auf Wunsch des Theilnehmers stattfindende Verlegung einer Fernsprechstelle nebst ##
zugehöriger Leitung erfolgt seitens der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung für Rechnung dieses .«
Theilnehmers; Kosten für Leitungsmaterial bleiben hierbei außer Berechnung. Sollten in
Folge einer solchen Verlegung die Grundlagen der nach Punkt 4 zu berechnenden Vergütung eine
Aenderung erleiden, so tritt vom Tage der Verlegung ab eine anderweite Feststellung dieser
Vergütung in Kraft. «
« Die Einholung der Genehmigung des Hauseigenthümers zur Einführung der Fernsprech—
leitung in das vom Theilnehmer anderweit bezogene Haus, sowie zur Anbringung aller derjenigen
Vorrichtungen, welche zur Herstellung bezw. zur Erweiterung des betreffenden Fernsprechnetzes er-
forderlich sind, wie Gestänge, Stützen, Isolatoren u. s. w. ist Sache des Theilnehmers (vergl. 2).
Wird diese Genehmigung seitens des Hauseigenthümers verweigert, so unterbleibt die beantragte
Verlegung der Fernsprechstelle. Gleichwohl ist der Theilnehmer zur Zahlung der festgesetzten Jahres-
gebühr bis zum Ablauf der unter g9. festgesetzten Zeit verpflichtet.
9.
Die Ueberlassung der Fernsprechstelle geschieht zunächst auf die Dauer eines Jahres, Dauer der
vom Tage der Uebergabe ab. Wenn das erste Jahr innerhalb eines Kalender-Vierteljahrs endigt, Benutung.
so dauert die Ueberlassung bis zum Ablauf dieses Vierteljahrs. « .«- ·
Erfolgt seitens des Theilnehmers nicht 3 Monate vorher eine schriftliche Kündigung, so
läuft die Ueberlassung weiter auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt einer dreimonatigen, nur zum
Ende eines Kalender-Vierteljahrs zulässigen schriftlichen Kündigung.
·« Behannnnachung;
Uebersichtskarte der überseeischen Post-Dampfschifflinien im Weltpostverkehr.
Die Uebersichtskarte der überseeischen Post-Dampfschifflinien im Weltpostverkehr, welche zugleich
ein Bild des gegenwärtigen Umfangs des Wellpostvereins liefert, ist im Reichs-Postamt in vergrößertem
Maßstabe (1: 47.000 000) neu bearbeitet worden. Der in mehrfachem Farbendruck hergestellten Karte
ist ein Verzeichniß der in Betracht kommenden Post-Dampfsschifflinien, unter Angabe der den Betrieb
wasr#ehmenten Schiffahrtsgesellschaften, der Anlegehäfen, der Entfernungen in Seemeilen von Hafen zu
Hafen und der planmäßigen Ueberfahrtsdauer, beigegeben.
Die Uebersichtskarte kann sowohl durch Vermittelung der Postanstalten von dem Kursbüreau des
Reichs-Postamts, als auch im Wege des Buchhandels von der Verlagsbuchhandlung von Julius Springer
in Berlin N., Monbijouplatz 3, zum Preise von 1 J4 50 Pf. bezogen werden.
Berlin W., 28. Juni 1892.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
v. Stephan.