Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Reglerung vorzulegen, welche nach Wer- 
schledenheit des Falls mit der Kinigl. 
Ober-Mühlen= Inspection oder dem Forst- 
NRathe zu communielren und dle gutächt- 
liche Aeuherung dleser Stellen elnzuholen 
hat. 
#F. 6. 
Was endlich dle für Bau-Concesslonen 
tewohnlichen Tarx-Stempel= und Schrelh- 
gebühren betrifft; so sind solche von den 
Knigl. Oberämtern und bezlehungsweise 
von den Kreis-Reglerungen nach den vot- 
liegenden Bestimmungen anzusetzen. 
Die betreffenden Behbrden haben sich 
nun in vorkommenden Fllen nach diesen 
Vorscheiften zu benehmen. 
Srtuttgart den 1. November 1820. 
v. Otto. Weckberlin. 
":.) Der Departements des Innern und des Krieges: 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Die Vorbereftung der Lushebung für das Jahr 1831 betreffend. 
Wegen Vorbereitung der Aushebung für 
das Jäahr 16a#u werden die damit beauf- 
tragten Behbrden im Allgemelnen auf die 
umerm 15. Nov. 1819 (Staals= und 
NRegierungs-Blatt von 1819, peg. 796 
bis 313) erlassene Instruktion verwiesen. 
Namentlich sind auch die, für die Vorbe- 
reitungs-Geschäfte in dleser Instruktlon 
#. 1, 15, 17, 3/ bestimmten Termine zu 
beobachten, und werden übrigens die be- 
treffenden Behbrden auf nachstehende Punkte 
besonders aufmerksam gemacht: 
k% #. 1. 
Die Rekrutirungs= und Zlehungs-Listen 
sund nach den, der Instruktion von 181 
beigefügten Fermularien zu entwerfen. Da 
übrigens das Aushebungs= Geschäft da- 
durch befbrdert wird, wenn man eine Ue- 
bersicht des Messes der Militaͤrpflichtigen 
bat; fo sind letztere bel der vorläufigen 
Prüfung der Befreiungsgründe auch ver- 
läufig zu messen, und das Meß ist in der 
Kolonne s der Rekrutirungs= iste anzu- 
merken. 
9. 1. 
Zu dem JF. 11 der Insiruktion ven 1319, 
welcher heuer das erstemal zur Anwendung 
kommt, wird bemerkt, doß nur solche Mil- 
litärpflichtige, welche bel der Aushebung 
von 1820 übergangen worden, also nur 
Jünglinge, dle im Jahr 2799 geboren 
sind, sich diesmal zur nachträglichen Auf- 
nahme in die Rekrurlrungs-Liste eignen.
	        
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