Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Nro. 67. 
Königlich-Württembergssches 
Staats- und Regierungs-Blakk. 
1 . ————--- 
Donnerstag den 50. November- v 820. 
I. Unmittelbare Königliche Decrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Jufki;-Departements. 
Die laidem Monat Okrober 1820 von den Gericheshüfen des Königreichs enszesprocheneserkenm###a#= 
berreffend. 
In' dem verflossenen Monat Oktober find von sämtlichen Gerschtebefen des Kl 
ngreichs nachstehende Erkenntnisse ausbesprochen worden, webei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Urthelle der Criminal-Gersch##-Stellen Iin das Staats= und 
Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als drelmonatllche 
Freihelts-Strafe erkanmt wird.. 
A) Obertribuneal. 
7. Criminal-Senatt 
Den z1. Oktober wurde: gegen ihm wegen zweler großen Dieb- 
u1. In der Rekurssache des Johannes Haux, stähle und eines dritten, einem großen 
von Weller, Oberamie' Schorndorf, das- nabel den Dlebstahle) sodann wegen
	        
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