Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

ter peremtorischer Frist zu Einreichung 
der Beschwerdeschrift für verlassen er- 
klärt, und Appellant in die Kosten der 
zwelten Instanz verurtheilt worden; auch 
wurde 
9. in der Appellatlonssache von dem Ober- 
amtsgerichte Galldorf zwischen Regine 
Neller, von Wolfenbrük, Klägerin, Ap- 
pellantin, und Barbara Jung, von Mün- 
ster, Beklagtin, Appellatin, elne Fonde- 
rung von Hoo fl. nebst Zinsen betreffend, 
auf Beweis erkannt, und endlich 
1%. der von den Caspar Haag'schen Ehe- 
leuten zu Forchtenberg, Oberamts Hep- 
ringen, gegen ein von dem Oberamtsge-- 
richte daselbst wider sie ausgesprochenes 
Gaut-Erkenntniß ergriffene Rekurs ver- 
worfen. 
7F. GBerichtshof für den Donau-Kreis. 
1.) Criminal = Senat. 
Am 2. Oktober wurden: 
1. auf dle von dem Oberamtsgerichte Mün- 
singen geführte Untersuchungen verur: 
tbeilt: Seribent Christlan Frledrich 
Weosser, von Stutkgart, wegen eines. 
mittelst Anmoßung bffemlicher Gewalt 
verübten großen Betrugs, so wie wegen 
seines, durch Fälschung und Gewerbs- 
mäßigkelt erschwerten, unbefutgten Me- 
morialienschrelbens, neben Verfällung 
in die Kosten= und den Schaden-Erfatz, 
unter Beräcksichtlgung der gegen ihn 
früher schon wegen Fälschung und Be- 
tugs erkannten mehrfachen Strafen, 
zu einer Festungsstrafe von einem 
Jeahr und zeben Mon#aten, mit 
elner seiner körperlichen Beschaffenheit 
angemessenen Beschäftiguns; 
2. Johann Lamparter, von Wittlingen, 
wegen vorsätzlicher Mißhandlung und 
bedeutender Verwundung der Katharina 
Eberhard, von Gaisbeuren, so wle we- 
gen versuchren Unzucht-Vergehens, neben 
der Verbindlichkelt zum Ersotz der Hel- 
lungs= und sämtllcher Untersuchungs- 
Kosten, zu einer sechsmonatllches 
Festungs- Arbeitsstrafe. 
Am z. Oktrober wurde: 
5. auf dle von demselben Oberamtsgerichte 
geführte Untersuchung! gegen Chrlstion 
Grliesinger, von Gruorn, wegen sieben 
erster zum Thell großer und unter er- 
schwerenden Umständen verübter Dieb- 
stähle, so wie wegen einer an seinem 
Dienstherrn begangenen Unterschlagung, 
ferner wegen Hazardspiels und Unzucht-
	        
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