balbmonatlicher Festungs-Arbelts-
strafe und nachheriger Einsperrung in
dem Zwangs-Arbeitshause bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
drel Monate;
7. auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm
geführte Untersuchung:
ay) Konrad Weil, von Weilheim, wegen
mehrjährigen Concubinats, so wie wegen
vollzelwidrigen Herumzlebens und wegen
bügen vor Gericht, zu fünfmonatli-
cher Festungs-Arbestsstrafe;
b) Euphrosina Merz, von Zang, wegen
glelcher Verzehen zu fünfmonatli-
cher Zuchthausstrafe zu Markgeban-
gen;
zuglelch wurde jedem dieser beiden In-
qulslten ein angemessener Theil an den
Untersuchungs-Kosten zugeschleden.
Am 16. Oktober wurde:
9. auf den Grund der von dem vormall-
ten Crlminal-Amt zu Gippingen ge-
fährten Untersuchung dem Johann Ne-
pomuk Schwarz, von Bbhmerkirch,
wegen Verwundung mit blelbendem
Schaden, neben Verfällung in die In-
Hektions= und Heilungs-Kosten des Ver-
wundeten, so wie in sémtliche Untersu-
chungs-Koften, eine Festungs= Arbeits-
strafe von sechs. Monaten zuer-
kanm; q
9. gegen den bei dem Oberamtsgerschte
Ulm in uUntersuchung gekommenen Fri-
dolin Germann, von Bühschwll im
Kanton St. Gallen, wegen Angabe eines
folschen Namens vor mehreren Kbnigl.
Gerlchtsstellen, so wie wegen wiederhol-
ten verbotswidrigen Betretens der Kl=
niglichen Scaaten, ferner wegen mittelst
Fälschung verübten großen Betrugs,
endlich wegen wiederholten Veglrend und
Bettelns, unter Einrechnung eines Thells
der im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm
bereles erstandenen Einsperrung, neben
der Verbindlichkeit zum Schaden= un
Kosten-Ersatz, eine stebenmonatllche
Festungs-Arbeitestrafe mit derbem Ab-
schied ausgesprochen, zuglelch aber er
kannt, daß derselbe nach erstandener
Strafe unter Androhung empfindlicherer
Ahndung auf den Wilederbetretungsfall
aus dem Königreich ausgewlesen, und
zur Bestrafung des in der Schwel) ver"
übten Diebstahl-Vergebens wohlverwobrt
an die betreffende Gerschtsbehbrde aus-
gellefert werden solle. "
Am 19. Oktober ifst:
165. Martin Rbck, von Herbertingen, auf
die von dem Oberamtsgerichte Soulge#
geführte Untersuchung wegen des an sel-
nen. Gläubigern begangenen Betrugs und
einer mie demselben concurrlrenden Ver-