Kömgl. Stellen mit folgenden näheren
Bestimmungen erkffnet.
1.) In dle Stuttgarker allgemelne An-
zeigen werden alle diejenige Artikel eln-
gerückt, welche Königl. Behbrden, seyen
aste Ministerlen, Colleglen oder Landke-
amtungen, jufolge vorllegender allgemel-
ner gesetzlicher Bestimmungen oder be-
6###
sonderer Verordnungen von Amtes wegen
bekaunt zu machen Haben, sie mögen nun
den einen oder den andern Zwelg der
Staats-Perwaltung betreffen. Dahln
gehbren also z. B. Ankündigungen von
Verkäufen und Verpachtungen von
Staats-Eigenthum, Auf= und Akstrelchs-
Akkorde, Diebstahls-Anzeigen, Sleck-
brlefe, Vorladungen Abwefender, na-
mentlich Conscriptions-Pftichtiger, u.
s. w.
Dle Insertion solcher Artikel geschieht
in der Regel welmal; Ausnahmen fln-
den statt, wenn entweder gesetzliche Be-
silmmungen die dreimalige Einräckung
erfordern, eder wenn Legtere ausdrück-
lich nur elnmal verlangt wird.
.) Das Einrücken der vorgenannten Ar-
ulkel geschicht unenrgeltlich in allen Fäl-
len, in welchen die Staats-Casse die
Insertlons= Kesten zu übernehmen haben
würde; wenn diese aber ausnahmswelfe
von den Par hleen zu vergüten sind, so
3.) Sämtliche Kbnigl.
geschleht betzteres mit zwel Kreujern
für die gedruckte Zelle. Derglelchen
kaum erwaͤhnte Ausnahmen werden ins:
besondere gewbhnlich bei Verkäufen,
Verpachtungen oder Werleihungen ven
Staats= Eigenthum eintreten, wenn den
„Käufern, Pächtern oder Mietbern neben
andern Kosten auch die Bezahlung der
Insertions-Gebühren anbedungen wi#.
Behbrden sinh
Lgehalten ihre amtlichen pe. 1. näher bes
eichneten Bekanntmachungen in kein an-
deres Zeltungs= oder Intelligenz-Blot,
rels in die mit dem 1. Januar 13311
rerschelnende Stuetgarter allgemeine Ar-
gelgen einruͤcken zu lassen.
Von dieser Regel finden, iedoch fol-
gende Ausnahmen statt:
a) Wenn die Insertion in mehrere
ISffentliche Blätter auf elner gesehli-
lchen Anerdnung beruhr;
rb) wenn das Interesse der Bekanm=
werdung in elinem bestimmten V.
zirke vorllezt.
In dem ersten Fall musß die Nech-
richt zwar in die Suntgarter allgemeine
Anzeigen elngerückt, se kann aber glech=
Jel#lg auch in ein anderes Zeltungs= oder
Intelligenz-Blatt inserirt werden.
Eben dieses findet in dem jzwelten
Falle dann statt" wenn dle Kosten der