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# Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Der Rechts-Candidat Ferdlnam Mohl,
von Weißach, Oberamts Valhingen, wel-
cher bei der mit ihm vorgenommenen ersten
Dleast-Prüfung das Zeugniß dritter Classe
Ebalsen hat, ist auf sein Ansuchen als
Referendär zwelfer Classe bei dem Könis-
lichen Gerichtshofe in Ulm aufgenommen
worden. ·
SturxgartdmtvDecembek1830
Mautler.
B.) Des Departements des Inuerun
des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung · dor Vestimmungen, nter welchen Inländer, die die gesetliche Stodlen= Vorpröfu#s
ulcht erstanden haben, die Landes= Unlversttät besuchen dürfen.
Da die Unlversirät Tübingen nicht selten
eon Inländern bezogen wird, welche ent-
weder ver erstandener Vorprüfung, und
vor erhaltener Erlaubniß zum Studiren
zur Vorbereitung auf jene Vorprüfung.,
öffentliche Vorlesungen daselbst besuchen,
eder ohne auf Staatsdienste Anspruch zu
machen, durch den Besuch akodemischer
Vorlesungen über einzelne Wissenschaften
slch auszubilden suchet, so paben Sr.
Königl.
die Aufsicht der akademischen Behbrden
Majestät in Beziehung auf
äber dieselben und auf ihre äbrigen Ver-
bältnisse durch bchstes Dekeet vom 6. Dec.
folgendes zu bestimmen gerußt:
I.Jeder Inländer, welcher ohne von
dem Studienrath dlie Ermächtigung
zum Studlren erhalten zu Haben, alt-
vemische Vorlesungen hbren will, bet
sich nach der Verordnung vom :7. Jum
1618. y. 5. (Staars= und' Regie-
ungs-Blatt vom Jahr 1816. Nro. 40)
ebbei dem Rektoratamt der Universitit
zu melden, Zeugnisse von den bisfer
besuchten Lehranstalten vorzulegen und
anzugeben, welchen Studienzweck er
bobe, und wie lange er ihn zu ver-
felgen wünsche.
*1. Hlerauf hat der Rektor demselben,
narh vorperiger Räcksprache mit dem