Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Festungsstrafe neken Bezablung sämt- 
li er Untersuchungs Kosten zuerkannt. 
An 4. November wurde: 
6. V.ihael Eininger, vormallger Buͤr- 
germeister und suspendirter Gemeinde- 
Rath zu Hobenek, wegen eines an dem 
Gemeinde-Vermdzen veruͤbten kleinen 
Betrugs und wegen zu diesem Zwecke 
vorgenommener Faͤlschung, neben Ver- 
urtheilung zum Ersatze des verursachten 
Schadens und saͤmtlicher Untersuchungs- 
Kosten, von seiner Gemeinderathe-Stelle 
und den etwa sonst von ihm bekleldeten 
iIffentlichen Aemtern cassirt, und zu 
fernerer Bekleldung elnes öffentlichen 
Amtes für unfäßlig erklärt. 
Am demselben Tage wurde: 
6. gegen den Festungssträsfing Johannes 
Frey, von Gmänd, erkannt, daß er 
wegen wiederbolter Entweichung von der 
Festung, neben Erstehung des Restes 
der ihm fräher zuerkannten Festungs- 
strafe und der unterm 3#. Juni 1816 
angeordneten Recluslen, mit achtzig Stock- 
streichen in zwel auf einander folgenden 
Tagen belegt, und zu drelsjähriger 
Festungsarbelt, auch zu Bezohlung sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten verurtheilt 
seon solle. 
Seine Khnigliche Majestét ha- 
ben jedoch dem Frey die geseglich 
gegen ihn erkannte kbrperliche, Züchtigung 
in Gnaden erlassen. 
Am 16. November wurden vei- 
urtheiltt 
7. der zu Böblingen in Untersuchung ge- 
kommene Jakob Friedrich Schuster, 
von Leonberg, wegen dritten Diebstahls, 
neben dem Ersetze seiner Arrest= und 
Untersachungs-Kosten zu achtmonat-= 
licher Festungsstrafe und nachherlger 
Elnsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf dle Dauer von dler Monaten;. 
8. der zu Eßlingen in Untersuchung ge- 
kommene Jobannes Schwarz, Wein- 
gärtner von Bletlgheim, Oberamts Be- 
stgpelm, wegen wiedephölten Diebstahle, 
neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs, 
und Untersuchungs-Kosten zu vier: 
monatlicher Zuchthausstrafe; 
9. der zu Marbach in Umersuchung ge- 
kommene Gottfried Klemmer, von 
Hochdorf, Oberamte Weiblingen, wegen 
großen Diebstehls, neben Bezahlung 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein- 
jährlger Festungsstrafe. 
Am 18. November wurde: 
10. Dem Johonn Georg Holzwarth, 
von Stiftsgrundbof, Oberamts Bocknang, 
wegen bedeutenden Anthells an einer le. 
bensgefährlichen Verwundung des Danlel
	        
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