Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

suchung gegen Gottlieb Sparn, von 
Kohlstetten, wegen der gegen das Per- 
sonal des Oberamtsgerichts Ulm began- 
genen Injurlen, so wie wegen Wider- 
seblichkeit mit thätlicher Mißhandlung, 
dann wegen der durch forktgesetzte Fäl- 
schung dffentlicher Urkunden verübten 
Beträgereien, welche sämtliche Ver- 
brechen bezlehungswelse einen ersten, 
zweiten und vlerten Rückfall begründen, 
neben Verurtheilung in sämtliche Ko- 
sten und in den Ersatz des gestifteten 
Schadens, elne Zuchthausstrafe zu Got- 
teszell von einem Jahr und eilf 
Monaten nebst Willkomm und nach- 
berlger Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeltshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf dle Dauer von 
einem Jahr, erkannt. 
Am 1½46. NRovember wurden ver- 
urtbeilt: 
4. der bei dem Oberamtsgerichte Ehingen in 
Untersuchung gekommene Johann Mar- 
tiun Wolter, von Münslgen, wegen 
swohl in unmittelbaren Eingaben bel 
Seiner Königl. Mojestät, ols auch 
bei der Untersuchungsbehbrde durch un- 
erwiesene und falsche Anschuldigungen 
vorgebrachten schweren Calumnien hegen 
den Kameral-Verwalter Seifferheld, ne- 
ben Verfällung in fämtliche Unterfu- 
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*rv 
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chungs-Kesten zu einer sech emonalll= 
chen Fesiungs-Arbeltsstrafe; 
Martin Reich, von Leutenhofen, wel- 
cher bei dem Oberamtsgerichte Tettnang 
in Untersuchung kam, wegen Bagirens 
und Bettelns, auch nächsten Dlebstahls-= 
Versuchs, unter Berücksichtigung der 
von dem Ingqulsiten wegen Diebstahls 
bereits früher erstandenen Strafen, ne- 
ben Zuscheldung sämtlicher Kosten zu 
einer viermonatlichen Festungs- 
Arbeltsstrase und nachheriger Auswei- 
sung aus dem Kdulgreiche unter Straf- 
bedrohung auf den Wiederbetretungs= 
fall. . 
Am 14. November ist: 
gegen die bei dem Oberamtsgerlchte 
Ravensburg in Untersuchung gekommene 
Magdalena Sabloner, von Burgrie-= 
den, wegen wlederholter Landstrescherek, 
so wie wegen Chebruchs und Lägen vor 
Gericht, neben Berfällung in die Ko; 
sten, elne fünfmonatliche Zuchtbaus- 
strafe zu Ludwigsburg und nachherige 
Einsperrung in dem Swangs-Arbekts= 
bause zu Ulm auf sechs Monate er- 
kannt worden. 
Am 2°0. November wurden 
verurthellt: 
7. Jehann Michael Schreivogel, von 
Aufhosen, der bei dem Oberamtsgerichte 
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