Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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I. Wenn er zuvor alcht im.Militkr ge- 
dlent hat, 
) einen Taufschein; 
.) ein von dem Gemeinderath seine# 
bisberigen Aufenthaltsorts aus gestell- 
tes und von dem Oberamt beglaubigt 
tes Zeugniß guter Auffuͤhrung, (nach 
dem dieser Instruktion beigefuͤgten For- 
mular) welchem das betreffende Ober- 
amt wegen erfüllter Militärpflichtig= 
keit dos Rbhige beizusetzen hat. 
II. Wenn er zuvor im Militär gedient 
har, 
1.) einen Taufschein; 
2.) einen Abschied; 
3.) ein von seinem vorigen Regiments: 
Befehlsbaber ausgestelltes Zeugnißt 
guter Aufführung nach dem dieser 
Instruktion beigefügten Formular; 
4.) ein von dem Gemeinderath seines 
gewbbulichen Aufenthaltsorts (nämlich 
des Orts, wo er sich seit seiner Ent- 
lassung und während des Urlaubs auf- 
gehalten) ausgestelltes und von dem 
Oberamt beglaubigtes Zeugniß guter 
Aufführung. 
Ist der Einsteher geheirothet odes 
Wittwer mit Kindern; so muß er sich 
daruͤber, daß ihm das Einstehen ge- 
Kattet sey, mit einem besondern Er- 
laubnißschein des Kriegsministers aus- 
weisen, welcher Erlaubnißschein, de 
solcher nur nach vorläusiger Prfung 
ealler Umstände ausgestellt wird, statt 
der sonst erforderlichen Zeugnisse dient. 
100 
Zu den Worten: „, er darf der Ausbe- 
% bung fürs stehende Militär nicht mehr 
5 unterworfen seyn „“ CArt. 33. Rro. 3. 
des Gesetzes) wird bemerkt, daß eln in 
dle Com#ngentsliste Eingetragener nicht als 
Einsteher zugelassen werden darf, so lange 
die Contingentsliste nicht abgeschlossen, und 
es sonach noch ungewiß ist, ob er selbst 
durch das Loos von der Ausbebung frei 
wird. 
Dagegen werden die wegen Famillen= 
Verhältnisse von der Aushebung Freigespro- 
chenen, sle gehbren der heuer aufgerufenen 
oder einer frühern Altersklasse an, voraus- 
gesetzt, daß sie dle sonst erforderlichen Ei- 
henschaften haben, als Einsteher zugelassen. 
Abwesend zewesene Militärpftichi#ge, so 
lange es uscht entschieden ist, ob sie nicht 
wegen Ungehorsams gegen die Nekruttrungs= 
Gesetze selbst der Einreihung unterliegen, 
dürfen als Einsteher nicht zugelassen wer- 
den: 
h 20 
Was die kbrperlichen Eigenschaften des 
Einstehers betrifft, so versteht sich von 
selbst, daß nur Leute von entschiedener
	        
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