Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

sle zu bestreiten haben, ihre Pruͤfung und 
Dekretur, und über die Beiträge der Einz 
Keller zu jenen Kosten, demnächst eine be- 
sondere erläuternde Verordnung nachfolgen 
werde. 
Ueber zweifelhafee Gegenstände, die in 
gegenwärtiger Instruktion nicht berühre 
Pon follten, ist den Kiels-Regierungen 
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und den Kreis-Rekrutlrungsräthen öber- 
lassen, bei dem Ober-Rskrutlrungerath, 
enzufragen. 
Stuttgart den 4. Febr. 1820. 
Bei Berhinderung des Vorstandt 
Direkior Kapff. 
  
Hierzu folgende Formularien: 
Beilage Lit. 
Lit. 
Ortsobrigkeit. 
Lit. 
A. SGhema der Contingents-- eiste. 
B. Zeugniß guter Auffuͤhrung fuͤr einen Einsteher von Seiten der 
C. Zeugnlß guter Auffuͤbrung fuͤr einen Ex-Kapitulanten, der 
einzustehen Willens ist, von Seiten seines ehemaligen 
Befehlshabers. 
Lir D. Einstehers-Liste. 
Lit. K. Freischein für denjenigen, der elnen Einsteher gestellr.
	        
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