sle zu bestreiten haben, ihre Pruͤfung und
Dekretur, und über die Beiträge der Einz
Keller zu jenen Kosten, demnächst eine be-
sondere erläuternde Verordnung nachfolgen
werde.
Ueber zweifelhafee Gegenstände, die in
gegenwärtiger Instruktion nicht berühre
Pon follten, ist den Kiels-Regierungen
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und den Kreis-Rekrutlrungsräthen öber-
lassen, bei dem Ober-Rskrutlrungerath,
enzufragen.
Stuttgart den 4. Febr. 1820.
Bei Berhinderung des Vorstandt
Direkior Kapff.
Hierzu folgende Formularien:
Beilage Lit.
Lit.
Ortsobrigkeit.
Lit.
A. SGhema der Contingents-- eiste.
B. Zeugniß guter Auffuͤhrung fuͤr einen Einsteher von Seiten der
C. Zeugnlß guter Auffuͤbrung fuͤr einen Ex-Kapitulanten, der
einzustehen Willens ist, von Seiten seines ehemaligen
Befehlshabers.
Lir D. Einstehers-Liste.
Lit. K. Freischein für denjenigen, der elnen Einsteher gestellr.