Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Beilage Lit. E. 
Freischein für denjenigen, der einen Einsteher gestellt. 
Vorweiser dieses, (Vor= und Zuname des Einstellers) von (Gemeinde und Ober- 
emt) welchen bek der heursgen Aushebung das Leos zur Einreihung getroffen, hat (Na- 
men und Geburtsort des Einstehers) als Einsteher für sich gestellt, und ist somit für 
seine Person von der Aushebung frei- 
Welches bezeugt N. den 
(Unterschrift der Behörde, welche über die 
Zulassung des Einstehers erkannt hat.)
	        
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