Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

nicht erstattet haben; so werden selbige zur 
Einsendung dieses Jabres-Berichtes unter 
Hinweisung auf die General-Verordnung 
rem 20. December 1810 binnen elnes 
* 
* 
Termins von vierzehn Tagen aufgefor- 
dert. 
Eßlingen den 15. Jan. 1830. 
Huber. 
1kfFf Criminal-Senat des Königl. Gerichtshofs für den Reckar-Krels. 
Staf-Erkenntniß gegen den Advokaten Schübler. 
Vermöge Erkenntnisses vom 31. Der. 
v. J. ist der Advokat Schuͤbler, von Stutt- 
gort, wegen wahrhelrswidriger Erzählung 
von Thatsachen in Betreff der Amtsfäh- 
rung Kinigl. Beamten in einer von ihm 
selbst oeriahften Note in der Nummer 54 
des Volkzfreundes aus Schwaben vom 
Jahre 1619, welches Vergehens er für 
überwlesen anzunehmen, neben Ersatz der 
Umersuchungs-Kosten zu vlerzebntägl-= 
em Festungsarrest verurtheilt und 
verordnet worden, daß dieses Erkenntnit 
in dem Klnigl. Staats= und Regierungs- 
Blatte bekannt gemacht werden solle- 
Eßlingen den 39. Jan. 1820. 
Huber. 
B.) Des Departements des Innern: 
Khnigl. evangelisches Consistorium. 
Schul = Conferenz-Direktoren betreffend. 
1. 
De men dem Helfer Honold zu Geiß- 
Angen die nachgesuchte Entlassung von der 
Direkeion der Schullehrer-Conferenzen der 
Geißlinger Dideese unter Bezeugung der 
Zufriedenheit mit selnem bisherigen Dienst- 
eifer erlheilt, und dieselbe dem Pfarrer 
Herbst in Stetten übertragen hat, so wird 
solches mit der Bemerkung, daß zum Con- 
ferenz-Orte, Geißlingen bestimmt bleibe, bie- 
mit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 38. Jamar 1670. 
Wachter. 
2. 
Da man dem Diakonus M. Gundert 
in Weinsberg nach seinem Wunsche die 
beitung der Schullehrere Conferenzen die- 
ser Dibcese unter Bezeugung der Zufrie= 
denheit abgenommen, und dieselbe dem 
Pfarrer MI. Sigwart in Affaltrach 
übertragen hat, so wird solches hiemit of- 
fentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 3. Febr. 1#20. 
Wächter.
	        
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