nicht erstattet haben; so werden selbige zur
Einsendung dieses Jabres-Berichtes unter
Hinweisung auf die General-Verordnung
rem 20. December 1810 binnen elnes
*
*
Termins von vierzehn Tagen aufgefor-
dert.
Eßlingen den 15. Jan. 1830.
Huber.
1kfFf Criminal-Senat des Königl. Gerichtshofs für den Reckar-Krels.
Staf-Erkenntniß gegen den Advokaten Schübler.
Vermöge Erkenntnisses vom 31. Der.
v. J. ist der Advokat Schuͤbler, von Stutt-
gort, wegen wahrhelrswidriger Erzählung
von Thatsachen in Betreff der Amtsfäh-
rung Kinigl. Beamten in einer von ihm
selbst oeriahften Note in der Nummer 54
des Volkzfreundes aus Schwaben vom
Jahre 1619, welches Vergehens er für
überwlesen anzunehmen, neben Ersatz der
Umersuchungs-Kosten zu vlerzebntägl-=
em Festungsarrest verurtheilt und
verordnet worden, daß dieses Erkenntnit
in dem Klnigl. Staats= und Regierungs-
Blatte bekannt gemacht werden solle-
Eßlingen den 39. Jan. 1820.
Huber.
B.) Des Departements des Innern:
Khnigl. evangelisches Consistorium.
Schul = Conferenz-Direktoren betreffend.
1.
De men dem Helfer Honold zu Geiß-
Angen die nachgesuchte Entlassung von der
Direkeion der Schullehrer-Conferenzen der
Geißlinger Dideese unter Bezeugung der
Zufriedenheit mit selnem bisherigen Dienst-
eifer erlheilt, und dieselbe dem Pfarrer
Herbst in Stetten übertragen hat, so wird
solches mit der Bemerkung, daß zum Con-
ferenz-Orte, Geißlingen bestimmt bleibe, bie-
mit bekannt gemacht.
Stuttgart den 38. Jamar 1670.
Wachter.
2.
Da man dem Diakonus M. Gundert
in Weinsberg nach seinem Wunsche die
beitung der Schullehrere Conferenzen die-
ser Dibcese unter Bezeugung der Zufrie=
denheit abgenommen, und dieselbe dem
Pfarrer MI. Sigwart in Affaltrach
übertragen hat, so wird solches hiemit of-
fentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 3. Febr. 1#20.
Wächter.