Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

9 4. 
Dle Bemühungen bei der Ausfällung 
der Rekrutirungslisten sind amtliche Oblie- 
genheit der Ortsgeistlichen, Ottsvorsteher, 
Geineinderä#the · und Mathbschrtiber; sie N 
nen daher keine besöndere elehnge 5%% 
für ansprechen: 
K. 5. 
De, wo für das erste Jahr der, die 
Stelle des Gerichts-Notars zur Zelt noch 
Lertretende, Stadt= oder Amteschreiber oder 
dessen Gehülfe zu Abfassung ver Rérru- 
tirungsliste beigezogen worden ist, hat die- 
ser das gewöhnliche Taggeld biefür, neben 
der Abschriftgebähr für das Duplikat der 
Liste, aus der Gemeinde-Kasfse zu beziehen. 
h. 6. 
Für das Erscheinen bei der Berschtigung 
der Rekrutlrungslister durch das Oberamt 
Verden. den Ortsvorstehern die geseelichen 
Tasgelder aus lhrer Gemeinde-Kasse ent- 
richtet. 
. 7. 
Die Öberamts-Korperschaften leiden die 
die Verbandlung der Bezirks-Be- 
n. sch die Aushebung und durch vie 
Ei#neerung der Rekruten herbeigeführten 
#ten, seweit sic nicht von den Gemein- 
den (V. 6.) vom Staate (F.#19—31) 
getragen werden- 
riir 
I. 6. 
Fuͤr seine Bemuͤhungen bei den Vor- 
bereitungen zu der Aushebung, boi der Aus- 
bebung selbst und bei der Einltefenung der- 
Nekruten ist Ver Obtramimämn schon dira 
stinen flten Gehalt belohnt. 
9. 9. 
Auf gleiche Weise darf der Altgar der, 
Amtoversammlung ber bel der Verhand= 
(äuz ider Bejirks: Behbrd und bei der 
Visitation der Militärpflichtigen durch die 
dem Kreis-Nekrutzirungsrathe beigegebene 
aeieztliche Kommission das Protokoll zu füh- 
ren hat, sich keine besondere Anrechnung 
erlauben. 
c 10. 
Ebendasselbe gilt von dem Oberamtsarze, 
wenn er an seinem Wohnorte der, dem 
Kreis-Rekrutirungsrathe zugetheilten, erzt- 
lichen Kommission anwohnt. 
. 11. 
Die Erpeditlon der Ladungen, die Fer- 
tigung der Looszettel, der Ankauf der ge- 
druckten Formularien für die Ziehungs- 
und Contingentslisten, deren doppelte Aus- 
fertigung, und die Ergänzung der ersteren 
aus den revidirten Contingents= und Ein- 
stellerslisten, sodann die Abfassung der Listen 
der Abwesenden und der Nationallisten bei 
der Einlieferung der Rekruten, hat der
	        
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