9 4.
Dle Bemühungen bei der Ausfällung
der Rekrutirungslisten sind amtliche Oblie-
genheit der Ortsgeistlichen, Ottsvorsteher,
Geineinderä#the · und Mathbschrtiber; sie N
nen daher keine besöndere elehnge 5%%
für ansprechen:
K. 5.
De, wo für das erste Jahr der, die
Stelle des Gerichts-Notars zur Zelt noch
Lertretende, Stadt= oder Amteschreiber oder
dessen Gehülfe zu Abfassung ver Rérru-
tirungsliste beigezogen worden ist, hat die-
ser das gewöhnliche Taggeld biefür, neben
der Abschriftgebähr für das Duplikat der
Liste, aus der Gemeinde-Kasfse zu beziehen.
h. 6.
Für das Erscheinen bei der Berschtigung
der Rekrutlrungslister durch das Oberamt
Verden. den Ortsvorstehern die geseelichen
Tasgelder aus lhrer Gemeinde-Kasse ent-
richtet.
. 7.
Die Öberamts-Korperschaften leiden die
die Verbandlung der Bezirks-Be-
n. sch die Aushebung und durch vie
Ei#neerung der Rekruten herbeigeführten
#ten, seweit sic nicht von den Gemein-
den (V. 6.) vom Staate (F.#19—31)
getragen werden-
riir
I. 6.
Fuͤr seine Bemuͤhungen bei den Vor-
bereitungen zu der Aushebung, boi der Aus-
bebung selbst und bei der Einltefenung der-
Nekruten ist Ver Obtramimämn schon dira
stinen flten Gehalt belohnt.
9. 9.
Auf gleiche Weise darf der Altgar der,
Amtoversammlung ber bel der Verhand=
(äuz ider Bejirks: Behbrd und bei der
Visitation der Militärpflichtigen durch die
dem Kreis-Nekrutzirungsrathe beigegebene
aeieztliche Kommission das Protokoll zu füh-
ren hat, sich keine besondere Anrechnung
erlauben.
c 10.
Ebendasselbe gilt von dem Oberamtsarze,
wenn er an seinem Wohnorte der, dem
Kreis-Rekrutirungsrathe zugetheilten, erzt-
lichen Kommission anwohnt.
. 11.
Die Erpeditlon der Ladungen, die Fer-
tigung der Looszettel, der Ankauf der ge-
druckten Formularien für die Ziehungs-
und Contingentslisten, deren doppelte Aus-
fertigung, und die Ergänzung der ersteren
aus den revidirten Contingents= und Ein-
stellerslisten, sodann die Abfassung der Listen
der Abwesenden und der Nationallisten bei
der Einlieferung der Rekruten, hat der