Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Verwendung  in  elgenen  Nutzen,  theils
durch  grobe  Fahrläßiakelt  und  Unordnung
in  seiner  Amtsführung  verschuldeten  und
ult  unerlaubten  Verkäufen  von  Zehentun
  Gältfrüchten,  mit  Fälschungen  in
den  Kasten  =  Partlkularlen  und  einem
entfernten  Versuch  zu  Verfälschung  des
Szgzettels  verbundenen  großen,  jedoch
lheils  durch  ebschlägige  Zahlungen,  thells

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  Kassenrests,  neben  Entsetzung
von  selner  Kastenknechts-Stelle
und  Unfählgkeits-Erklärung  zu
Bekleldung  eines  öffentlichen
Amts,  zu  einer  zweljäbrigen  Festungs
  =  Arbeitsstrafe  mit  einer  selner
Ky#per-Beschaffenhelt  angemessenen  Beschäftigung
  und  zum  Ersatz  des  Schadens
nebst  Verzugszinsen,  so  wie  sämrllcher
Untersuchungs-Kesten;

9.  auf  dle  bel  dem  Oberamtsgerichte  Kirchbelm
  geführte  Untersuchung:

a)  Christine  Linsenmaser,  von  Holzmaden,
  wegen  elnes  unter  erschwerenden
Umständen  verübten  großen  Diebstahis
und  elnes  einfachen  Unzucht-Vergebens
zu  slebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  zu  Markgröningen;

b)  deren  Vater  Johann  Georg  Linsenmaier
  von  da,  wegen  Diebflahls=Wellnahme,
  so  wle  wegen  mehrerer

199

0.
welcher  bel  dem  Oberamtsgerschte  Ulm

a)  Marla  Anna  Rledmann,

einfacher  klelner  Dlebstéhle,  mie  Räcksicht
  auf  dle  früher  wegen  dieses  Verbrechens
  erstandene  Strafe,  zu  fünf,
monatlicher  Festungs-Arbelt,  unter

erbehalt  der  Enescheidung  über  den

Kosten-Punkt;
Oswald  Müäller,  von  Achstetten,

in  Untersuchung  kam,  wegen  mebprerer
elnfacher  kleiner  Diebstéhle  und  eines
ausgezelchneten  Diebstahls,  se  wie  wegen
längere  Zeit  gedauerter  Landstreicherel,
mit  Räcksichtnahme  auf  die  früher  wegen
Diebstohls  erstanrene  Strafe,  neben  der

Verbindlichkelt  zum  Ersatze  des  gestifteten

Schaodens  und  eines  angemessenen  Thells

der  Untersuchungs=  Kosten,  zu  fän  fmonatlicher
  Festungs:  Arbeltsstrafe  und

nachheriger  Einsperrung  in  dem  Zwangs  .
Arbeitohause  zu  Ulm  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  auf  die  Dauee
von  vier  Monaten.

Sugleich  wurde  bestimmt,  vaß  Inquisit
nach  erfolgter  Entlassung  aus  dleser

Aastalt  unter  strenge  pollzelli
Jelliche  A
gestellt  werden  solle.  züüce

Am  18.  Januar  wurden

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urtheilt:  “

1.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte

Tennang  geführte  Untersuchung:

von  Bl,