Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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I.  Verfügungen  der  Departemente.
A.)  Des  Justiz-Departemeats.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts=  Candldat  Anton  Bellino,
don  Rottenburg,  welcher  bei  der  mit  ihm
Lvorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfung  das
Zeugniß  dritter  Classe  erhalten  hat,  ist  auf

sein  Ansuchen  als  Referendär  zwelter  Classe
bei  dem  Knigl.  Gerichtshofe  in  Tübingen
aufgenommen  worden.
Stuttgart  den  37.  März  18-1.
Maurler.

6.)  Des  Departements  des  Innerns:
1.  Des  Khnigl.  katbolischen  Kirchenratß#.
Das  Schul  Inspcktorat  Munderkingen  betreffend.

Da  dem  Pfarrer  Schmid  zu  Oberstadion
  wegen  Kränklichkeit  die  nachgesuchte
Entlassung  von  dem  Schul-Inspektorat  Munderkingen
  ertheilt  murde,  so  hat  man  diese
Stelle  dem  Stadt-  Pfarrer  Sch  werdt  in
Munderkingen  übertragen.

Zugleich  wird  unter  Beziehung  auf  tie
neue  Eluthellung  der  kathollschen  Schul-Inspektorate

  (Reglerungs-Blatt  v.  9.  Nev.
1320  Nro.  62)  die  Pfarrschule  in  Alberweller
  von  dem  Schul-Inspekterat  Ehlngen
Hetrennt,  und  dem  Schul-Insrektorat  Munderkingen
  einverleibt.

Stuttgart  den  3##.  März  1821.

Camerer.

2.  Des  Kodnigl.  Stublenraths.

ie  Einsendung  der  Notizen  wegen  der  Jahr-Märkte  zum  Behuf  der  Aufnahme  in  den  Kalender
betresfsend.

Um  das  Verzelchniß  der  Jahr,  Märkte,
welches  den  Land-Kalendern  beigefügt
wird,  mdglich  vollständig  und  richtig  geben
äu  khunen,  werden  die  Kdnigl.  Oberämter

angewiesen,  von  jeder  blelbenden  Veränderung
  mit  Jahr  =  Märkten  In  Orten  ihres
Amts-Bezlrks,  alse  wenn  eln  neuer  Jahr-Markt
  eingefüßrt,  oder  ein  sellheriger  auf-