Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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17)  Zwischen  die  nach  der  Tarifnummer  31,  Gesellschaftsverträge  ꝛc.  stehen—
den  Allegate:  Gewerbeanlagen  u.  s.  w.  und  —  Gewerbesachen  u.  s.  w.  wird  das
weitere  Allegat  eingeschaltet:

„Gewerbelegitimationskarten  s.  Handlungsreisende.“

18)  In  der  Tarifnummer  33,  Handelsregister  u.  s.  w.,  hat  die  Ziffer  1  zu  lauten:

1)  für  die  Einträge  und  Löschungen.  2  50  J%

19)  Nach  der  Tarifnummer  33,  Handelsregister  u.  s.  w.,  wird  als  neue  Tarifnummer
  eingeschaltet:

Nr.  33  A.  Handlungsreisende:
für  die  Ausstellung  einer  Legitimationskarte  oder  einer  Gewerbelegitimationskarte
für  inländische  und  ausländische  Handlungsreisende  (§.  14  a  Abs.  1  der  Reichsgewerbeordnung,
  Ziff.  17  des  Schlußprotokolls  zum  Zollvereinsvertrag  vom  S.  Juli
1867,  Reg.  Blatt  S.  171,  vergl.  mit  §.  44  a  Abs.  6  der  Neichsgewerbeordnung,
II  der  Bekanntmachung  vom  31.  Oktober  1883,  Reg.  Blatt  S.  222)  5  /

20)  Nach  der  Tarifnummer  33  A  (oben  Ziffer  19)  wird  die  weitere  neue  Tarifnummer
  eingeschaltet:
Nr.  33  B.  Hegezeit  des  Wildes:
für  die  Dispensation  von  den  bestehenden  Vorschriften  auf  Grund  des  §.  1  letzter
Absatz  der  K.  Verordnung  vom  30.  Juli  1886  (Reg.  Blatt  S.  315)  1—20  4
Anmerkung.
Ein  Ausatz  der  Sportel  findet  nicht  statt,  wenn  die  Dispensation  von  Einhaltung
der  Hegezeit  erteilt  wird  für  Wild,  welches  in  Thiergärten  oder  in  eingezäunten
oder  sonst  gehörig  abgeschlossenen  Grundstücken  gehalten  wird.

21)  Nach  der  Tarifnummer  33B  (oben  Ziff.  20)  wird  weiter  die  neue  Tarifnummer
  eingeschaltet:
Nr.  33  C.  Hufbeschlaggewerbe:
für  die  im  Dispensationswege  erfolgte  Zulassung  zum  Hufbeschlaggewerbe  ohne  Prüfungsnachweis
  (Art.  2  des  Gesetzes  vom  28.  April  1885,  Reg.  Blatt  S.  79)  5  30  1
s.  auch  Prüfungen,  Tarifnummer  56  II.  5.