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„Undichtheiten und sonstige Schäden an Kessel, Ausrüstung oder Mauerwerk sind sofort
dem Vorgesetzten anzuzeigen und durch Sachverständige zu beseitigen.
Vor Leckwasser und ausströmenden Dämpfen sind alle Teile des Kessels sowie seine
Einmauerung sorgfältig zu schützen.
Außer Betrieb stehende Kessel sind im Winter durch vollständige Entleerung auch der
Rohrleitungen vor Einfrieren zu schützen.
Den Dampfkesselbesitzern ist es anheimgegeben, weitergehende Sicherheitsvorschriften zu
erteilen.