Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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unerlaubter  Geschenk-  Annahmen,  beträgerlscher
  Erschleichung  einer  übermäßigen
Belohnung  für  selne  Bemühungen  bei
Auothellung  von  Sustentattone-Früchten
und  ordnungswideiger.  Erhebung  dleser
enschlichenen  Summe,  fodann  wegen  elgenmaͤchligern
  Besorging·  des  #m.  nicht
zugekommenen  Frächte=  Ausebeilungs.  Geschfto
  und  ordaungswioriger  Behandlung
  desselben,  endlich  wegen  unordentlcher
  Rechnunge-Föhrung  und  Nach-Läßigkeit
  im  Amte  durch  Mangel  an  gezehlriger
  Aussicht  äber  seine  Gehülfen,
neben  der  Verbindlichkelt  ###  Bergütung
des  bel  Austhellung  der  Sastentatlons=Früchte
  erhobenen  Fruchtrestes  samt  Znken,
  so  wie  zum  Ersatze  des  dur  seine
rechtswidrigen  Handlungen  überhaupt
emstandenen  Schadens,  auch  zu  Erstatmng
  sämtlicher  Untersuchung=  Keflen,
von  seinen  Aemtern  kassirr,  und  zu
Beklezdung  eines  Iöffenlichen  Amtes  fär
unfaͤhig  erklärt.
Am  10.  März  wurde:

(.  die  Ehegatmn  des  Regierungsrathe  Bolgeol,
  Wishelmine  Amalie  Resine,  zu  Eßlingen,
  wegen  Ehebruchs,  Berheimlichung
der  Schwangerschaft,  belmlicher  und  hülfloser
  Geburt,  auch  lebensgefährlicher
Behandlung  ihres  neugeborenen  Kindes,
neben  der  Werbludlichkeit  zu  Bezohlung

PEämilicher  Untersuchangs=  Arrest=  und
Azungs-Kosten  zu  wei#berttzer  Juchthausstrafe
  verurthellt.

Am  13.  März!  wurde:

7.  der  zu  Stuttgart  in  Untersschung  gekommene

  Josepb  Biedermann,  von
Dürchhausen,  Oberamts  Tutilingen,  wegen
  mehrerer  kleiner,  aber  als  Hausdiebstaͤble
  ausgezelchneter  Entwendungen,
neben  dem  Ersade  ded  Schadens,  auch
der  Acrest=  und  Untersuchungs-Kesten
mit  olermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;

Wllhelm  Wagner,  süspendirter  Schultbeiß

  in  Zaberfeld,  Oberamte  Brackenbeim,
  wegen  grober  Fahprläßigkeit  bei
Fährung  der  ihm  anwertralsen  Geschäfte
und  Plegen,  und  dadurch  berbeigefährten

  Kassen-Restes,  auch  wegen  unordent.

lichen  und  umvördigen  Betragens,  neben
der  Verdludlichkeit  zuln  Erfatze  des  bei
seinen  verschledenen  Gäterpfeegen  gesetztem
Restes  samt  Zinsen,  so  wie  ju  Bezahlung

Fmeticher  Untersuchungs-Kosten  von  der

Stelle  eines  Schultheitzen  entlassen,

und  zu  viersbger  Gefngmsßstrafe

verurthellt

.  Ceroline  Wenbreter,  von  Hellbronn,

wegen  im  vechtlichen  Sinne  dritten  Diebstahle,

  mit  sechsmonstlscher  Zachthausstrafe

  und  nachperiger  Einschlietng
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